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Monogene Eigenschaften werden durch ein Gen oder einige wenige Gene bestimmt. Sowohl die klassische Resistenzzüchtung als auch die Gentechnologie setzen oft auf monogene Resistenzen, denn diese lassen sich einfach herstellen. Dafür wirken sie meistens nur sehr spezifisch gegen bestimmte Pathogene. Monogene Resistenzen sind nicht sehr dauerhaft. Krankheitserreger können diese Resistenz schnell durchbrechen. Pflanzenzüchter sind deshalb gefordert, immer wieder neue Resistenzgene in die Sorten einzuführen. Sind für die Ausbildung der Resistenz mehrere verschiedene Gene verantwortlich, wird dies als polygene Resistenz bezeichnet. Hierbei leistet jedes dieser Gene nur einen kleinen Beitrag zur Resistenz. Deshalb ist deren Wirkung dauerhafter. Denn überwindet ein Pathogen eines dieser Resistenzgene, schützen die anderen Komponenten die Pflanze weiterhin. Derartige Resistenzen wirken meistens partiell: Das heisst, die Pflanze bleibt gesünder, aber nicht vollkommen gesund. Dafür ist sie gegen mehrere Erreger geschützt. Aufgrund der Vielzahl an Genen, die am Prozess beteiligt sind, ist dessen Anwendung mit Gentechnick schwierig zu gestalten.

Die Push-Pull-Technik ist eine auf agrarökologischen Ansätzen basierende Methode zur biologischen Schädlingsbekämpfung. Dabei werden Kulturpflanzen gemeinsam mit Pflanzen angebaut, welche Schädlinge mittels chemischer Botenstoffe vertreiben (Push) oder Nützlinge anlocken, welche die Schädlinge bekämpfen (Pull). Mit dieser Methode lässt sich der Ertrag umweltfreundlich steigern, ohne den Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel oder resistenter Hybridpflanzen. In Ostafrika wird die Methode seit den 90er-Jahren effektiv gegen die Stängelbohrermotte, einen Maisschädling, angewendet. Die Motte wird durch eine, zwischen den Maisreihen gepflanzte Hülsenfrucht vertrieben. Zusätzlich locken rund um die Felder gepflanzte Futtergräser die Insekten aus dem Feld heraus.

Erfindungen lassen sich durch ein Patent schützen. Wer sie nutzen will, muss eine Lizenzgebühr bezahlen. Ein Patent des Europäischen Patentamts (EPA) gilt in allen 38 Mitgliedstaaten des Europäischen Patentübereinkommens (EPÜ) – auch in der Schweiz. Zweck eines Patentes ist der Schutz einer Erfindung und soll einen Anreiz für Innovationen schaffen. Doch Patente auf Saatgut
bewirken das Gegenteil. Sie behindern Innovationen in der Pflanzenzucht: Andere Züchter und Landwirtinnen dürfen das patentierte Saatgut – im Gegensatz zu Sorten, welche mit einem Sortenschutzrecht geschützt sind, nicht mehr frei als Basis für die Weiterzucht verwenden.

Dieses Konzept bezieht sich auf etablierte und oft schwer veränderbare Muster (oder Pfade) zwischen bestimmten Ereignissen. Dabei bestimmen vergangene Ereignisse massgeblich, welche und wie spätere Ereignisse ablaufen. (So hat beispielsweise die Tatsache, dass finanzielle Mittel hauptsächlich in die Art von Forschung investiert wurden, die sich auf die Intensivierung und Industrialisierung der Landwirtschaft konzentriert, dazu beigetragen, dass sich diese Art der Landwirtschaft auf Kosten von anderen durchgesetzt hat.

Ein Patent schützt eine Erfindung. Es gibt seinem Inhaber das Recht, anderen die gewerbsmässige Nutzung der Erfindung wie Herstellung, Verwendung oder Verkauf zu verbieten. Der Patentinhaber kann das Nutzungsrecht aber übertragen, indem er sein Patent verkauft oder es über Lizenzverträge weitergibt. Patente seien Lohn und Anreiz für die Forschung und Entwicklung auf allen Gebieten der Technik, schreibt das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Hoch umstritten sind Patente auf Lebewesen wie Pflanzen oder Tiere. Heute gibt es allein in Europa rund tausend Patente auf Tiere.