Die Krebsmaus gilt als Türöffner für Patente auf Säugetiere. Bild: Rama
Vor 25 Jahren, im Mai 1992, erteilte das Europäische Patentamt (EPA) das erste Patent auf ein Säugetier, es handelte sich um die sogenannte Krebsmaus. Die Mäuse waren gentechnisch so manipuliert, dass sie im Laufe ihres Lebens zwangsläufig an Krebs erkranken mussten. Angemeldet hatte das Patent die Harvard-Universität, genutzt wurde es vom US-Konzern DuPont. Gegen das Patent auf die „Krebsmaus“ wurden zahlreiche Einsprüche eingelegt. Das Patent wurde daraufhin zwar eingeschränkt, blieb aber dennoch bestehen.
Die grundlegenden rechtlichen und ethischen Fragen, die mit diesen Patenten einhergehen, sind nach wie vor weitgehend ungelöst. Die Prüfer des Europäischen Patentamts begründeten die Patenterteilung ausdrücklich damit, dass mit diesem Modell Tierversuche eingespart und neue Arzneimittel getestet werden könnten. Doch die Krebsmaus spielte bei der Entwicklung von Arzneimitteln und Therapien keine nennenswerte Rolle. Stattdessen fungierte sie eher als Türöffner für Patente auf Säugetiere. Etwa tausend Patenterteilungen auf Versuchstiere wurden seither vom EPA erteilt.
Parallel dazu stieg die Zahl der gentechnisch veränderten Tierversuche immer weiter an. In der Schweiz wurde 2007 erstmals die Zahl von 100’000 gentechnisch veränderter Versuchstiere pro Jahr überschritten. Zwischen 2004 und 2015 hat sich ihre Zahl nahezu verdoppelt.
Dabei spielen auch kommerzielle Erwartungen eine Rolle, schreibt Testbiotech. Von den Patenten geht ein wirtschaftlicher Anreiz aus, der zu einem deutlichen Anstieg von Tierversuchen führen kann.
Ein starker Treiber für immer mehr Tierversuche sind auch neue Gentechnik-Verfahren, bei denen unter anderem die DNA-Schere CRISPR/Cas zur Anwendung kommt. Diese Methoden erlauben es, bei Versuchstieren gezielter und schneller als bisher zusätzliche DNA einzubauen oder Gene stillzulegen. Inzwischen bieten Firmen an, 'kundenspezifisch' gentechnisch veränderte Mäuse und Ratten besonders kostengünstig und innerhalb weniger Monate zu liefern.
Ein unmittelbarer medizinischer bzw. therapeutischer Nutzen ist laut Testbiotech mit den meisten dieser Tierversuche nicht verbunden. So haben „Tierversuchsmodelle“ wie die „Krebsmaus“, mit denen bestimmte Krankheiten des Menschen simuliert werden sollen, in den meisten Fällen die in sie gesetzten Erwartungen nicht erfüllt.
Besonders umstritten sind Tierversuche mit Primaten. Das Schweizer Bundesgericht hatte 2009 Primatenversuche untersagt. Trotz dieses Gerichtsentscheides und aller ethischen Vorbehalte von 51 Tierschutzorganisationen, hat das Verwaltungsgericht Zürich am 5. April 2017 den Entscheid gefällt, Primatenversuche an der Eidgenössischen Technischen Hochschule und Universität Zürich wieder zuzulassen.
- Externer Link: Gentechnik, Patente und die Tierversuchsindustrie, Testbiotech
- Externer Link: Tierversuchsstatistik
- Externer Link: Gemeinsames Communiqué der Tierschutzorganisationen