ifoam bildAusschnitt aus der Infobroschüre von IFOAM

Die Non-Profit-Organisation IFOAM (International Federation of Organic Agriculture Movements) ist eine Vereinigung von über 800 gemeinnützigen Organisationen mit dem Ziel einer weltweiten Einführung ökologischer, sozialer und ökonomisch vernünftiger Systeme, die auf den Prinzipien der ökologischen Landwirtschaft beruhen. IFOAM setzt sich daher auch für eine Regulierung von gentechnisch veränderten Organismen und die Erhaltung der genetischen Vielfalt der Pflanzen ein.

Nun hat IFOAM EU eine kurze Broschüre mit politischen Empfehlungen für die Erhaltung einer gentechnikfreien Öko-Landbau veröffentlicht. Sie fordert, dass jedes Verfahren der Gentechnik unter das Gentechnikgesetz fallen soll. Dabei wird vor allem auf die Problematik der Regulierung der Neuen Gentechnikverfahren (NGV) eingegangen.

Im Juli 2018 entschied der Europäische Gerichtshof EuGH, dass auch neue Verfahren wie beispielsweise die Genschere CRISPR/Cas und die daraus resultierenden Produkte dem bestehenden, europäischen Gentechnikgesetz zu unterstellen sind. Dagegen kämpft die Biotechnologie-Industrie. Sie lobbyiert für eine Revision der Gesetzgebung und für eine Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren. Meist wird dabei damit argumentiert, dass die neuen Genscheren sehr präzise schneiden und die gentechnische Veränderung nicht nachweisbar sei.

Inzwischen ist bewiesen, dass der Nachweis gut möglich ist, solang die NGV dem Gentechnikgesetz unterliegen. Denn in diesem Fall müssen die Herstellerfirmen Referenzmaterial und Nachweismethoden mitliefern. Aufwändigere umfassende Nachweissysteme müssen nur für den Fall entwickelt werden, wenn solche Informationen fehlen. Die Bio-Landwirtschaft kann nur dann eine GVO-freie Lieferkette garantieren, wenn das bestehende Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungssystem auch bei den Produkten der NGV für Transparenz sorgt.

Damit Züchter, Landwirte, Verarbeiter und Konsumenten sich weiterhin frei gegen die Nutzung von GVO entscheiden können, ist es unabdingbar, dass die derzeitige GVO-Gesetzgebung beibehalten und angewandt wird. Würden die NGV dereguliert, könnten Organismen, die mit den neuen Verfahren manipuliert wurden, unbemerkt in die Umwelt und in unsere Nahrungskette gelangen.