komissionszimmer DSC1135Mit Stichentscheid des Präsidenten der WBK-SR für ein abgeschwächtes Moratorium, Bild: parlament.ch

An ihrer Sitzung vom 16. November 2021 schlug die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerats (WBK-SR) vor, das Anbaumoratorium auf gentechnisch veränderten Organismen abzuschwächen. Sie möchte gentechnisch veränderte Pflanzen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, nicht dem Moratorium unterstellen. Die Schweizer Allianz Gentechfrei bedauert diese Abschwächung, die zu einer immensen Rechtsunsicherheit für Produzent:innen sowie Konsument:innen führt.

 Ende September hatte der Nationalrat vorgeschlagen, die Verlängerung des Mora-toriums mit konkreten Aufgaben an die Verwaltung zu begleiten. Insbesondere sollte während der Zeit des Moratoriums geklärt werden, welche Kosten in der Schweiz beim Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen entstehen und wer im Falle einer Verunreinigung durch gentechnisch veränderte Pflanzen haftet. Auch die Fragen, wie die Wahlfreiheit der Konsumierenden sowie der Landwirtschaftsbetriebe weiterhin gewährleistet werden kann und wie die Risiken der neuen gentechnischen Verfahren zu bewerten sind, müssen dringend beantwortet werden. Dazu ist ein bereits ein Postulat (20.4211) von Isabelle Chevalley (GLP) hängig, das im Dezember 2020 vom Nationalrat angenommen wurde. Dieses fordert zudem, dass Kriterien zu den verschiedenen Verfahren und zum Geltungsbereich des Gentechnikgesetzes erarbeitet werden.

Bevor diese Fragen geklärt sind, ist eine vorschnelle Öffnung des Gentechnikgesetzes unverantwortlich. Der Entscheid der WBK-SR, die neuen Gentechnikverfahren vom Moratorium auszunehmen, schafft eine immense Rechtsunsicherheit. Dies gefährdet die Existenz aller Branchen, die auf gentechnikfreie Produktion fokussieren ebenso wie die gentechnikfreie Produktion als Alleinstellungsmerkmal der Schweizer Qualitätsproduktion. Völlig unverständlich ist der Entscheid zudem, weil er weder mit der Gesetzgebung der EU noch dem Schweizer Gentechnikgesetz vereinbar ist, welches vorschreibt, dass der Schutz der gentechnikfreien Landwirtschaft gewährleistet sein muss.

Angesichts der Tatsache, dass bis heute keine marktreifen Produkte mit einem Nutzen für Klima, Konsumierende oder die Landwirtschaft vorhanden sind, ist das Vorpreschen der WBK-SR unverständlich und der Entscheid widerspricht jeglicher Vernunft. Die vorgeschlagene Deregulierung führt zu Intransparenz. Die Risiken und Unsicherheiten, welche dadurch geschaffen werden, könnten dazu führen, dass die Konsumierenden das Vertrauen in die Qualität der Schweizer Landwirtschaft verlieren. Um dies zu vermeiden, appelliert die Schweizer Allianz Gentechfrei an die Weitsicht der Entscheidungsträger:innen und hofft, dass das Plenum des Ständerats der knappen Mehrheitsmeinung seiner Kommission nicht folgt.