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Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Testplatten, die an einem Computerchip erinnern, ermöglichen die kombinierte Identifizierung von mehreren Hundert Markern. Agrarmultis verwenden sie, um ihre eigenen Sorten zu identifizieren. Bild: Shutterstock
Weltweit propagieren die Agrarmultis, dass es unmöglich sei, zwischen den Produkten der neuen gentechnischen Verfahren (NGV) mit künstlich beigefügten Mutationen und Organismen zu unterscheiden, welche die gleichen Mutationen auf natürliche Weise oder durch traditionelle Züchtung erworben haben. Dabei geraten sie jedoch in Widerspruch zu sich selbst. Denn in anderen Foren, in denen es um die Identifizierung ihrer eigenen Sorten zwecks Verteidigung der Eigentumsrechte geht, wird plötzlich detailliert beschrieben, wie eine solche Unterscheidung mittels genetischer Markers doch möglich ist. Dies zeigen Recherchen des Vereins Inf`OGM. Die einzige offene Frage bleibt, ob der politische Willen vorhanden ist, die Referenzsysteme und Protokolle zu schaffen, die es den Behörden ermöglichen, diese neuen GVO aufzuspüren und zu identifizieren.
Experimente an Mäusen zeigen: die Genschere CRISPR/Cas9 führt oft zu unerwünschten Veränderungen des Erbguts. Bild: Shutterstock
Die Verheissungen der Genschere CRISPR/Cas sind vielfaltig: weltweit wird die neue Methode angewendet, um Lebewesen an unsere Bedürfnisse anzupassen oder um Krankheiten zu heilen. Von den Befürwortern wird sie als äusserst präzise beworben. Doch immer mehr Studien weisen darauf hin, dass beim Schneiden der DNA-Doppelstränge und bei der anschliessenden Reparatur der Schnittstelle unerwartete Fehler mit möglicherweise gefährlichen Folgen auftauchen können. So haben Forscher an der Universität Münster vor Kurzem gezeigt, wie ein Erbgutschnipsel nicht wie geplant nur einmal, sondern doppelt oder sogar mehrfach ins Erbgut eingebaut wird. Der in der Fachzeitschrift Science Advances veröffentlichte Artikel weist darauf hin, dass solche unerwünschten Effekte mit den routinemässig angewendeten Testverfahren oft unentdeckt bleiben.
Bild: Shutterstock
Am 2. März 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch mit transgenem Mais bewilligt. Im Mai 2020 soll das Gentech-Saatgut auf den gesicherten Versuchsfeldern der Forschungsanstalt Agroscope im zürcherischen Reckenholz ausgesät werden. Das vom Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich gestellte Gesuch wurde schon im Januar 2019 eingereicht. Der Entscheid verzögerte sich jedoch über ein Jahr auf Grund einer Einsprache betroffener Imker. Ihre Kritikpunkte wurden nun berücksichtigt, der durch Bundesgelder mitfinanzierte, teure Versuch ist für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft jedoch trotzdem nicht von Nutzen. Nur der Gesuchsteller und seine internationalen Partner profitieren, die ein Patent auf das eingefügte Gen aus Weizen besitzen.
Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Bild: Shutterstock
Klage vor deutschem Bundespatentgericht und Einspruch am Europäischen Patentamt
Testbiotech, das deutsche Institut für unabhängige Folgenabschätzung in der Biotechnologie, hat zwei Verfahren gegen erteilte Patente gestartet. Die Patente wurden auf gentechnische Verfahren erteilt, die sich mit menschlichen embryonalen Stammzellen und Eingriffen in die menschliche Keimbahn befassen. Doch Patente auf eine wirtschaftliche Verwertung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten. Diese Verbote wurden nach der vorliegenden rechtlichen Analyse bei den genannten Patenten nicht ausreichend berücksichtigt.
Der französische Conseil D'Etat fordert die strenge Regulierung von Genomeditierung und ungerichteter Mutagenese gemäss GVO-Richtlinien. Bild: Shutterstock
Der französische Staatsrat (oberstes Verwaltungsgericht) bekräftigt, dass sowohl die Genomeditierung (von Biotechnologen bevorzugt als gerichtete Mutagenese bezeichnet) als auch die ungerichtete Mutagenese als gentechnische Verfahren geregelt werden sollen. Die französische Regierung hat nun sechs Monate Zeit, die neuen gentechnischen Verfahren zu regulieren. Damit zieht Frankreich mit dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) mit – und handelt gegen den Standpunkt des Premierministers.
Das Video der SAG und SWISSAID über die Risiken von Gene Drives. Quelle: SWISSAID/Youtube
Das Europäische Parlament hat seine Position für die 15. Vertragsstaatenkonferenz der UN-Biodiversitätskonvention (COP 15 CBD) bereits am 16.01.2020 festgelegt. Die EuropaparlamentarierInnen fordern die EU dazu auf, sich bei den im Oktober anstehenden internationalen Verhandlungen der CBD für ein globales Gene Drive-Moratorium einzusetzen.