SAG-Vortrag
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Nanotechnologie
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Interessenkonflikte bei der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit
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- Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
Unabhängigkeit von Gentechnik-Panel fragwürdig. Bild: Shutterstock
Das für die Beurteilung von gentechnisch veränderten Organismen zuständige «GMO Panel» der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) wurde erst im Juli neu besetzt. Doch nun zeigt die unabhängige Organisation zur Folgenabschätzung in der Biotechnologie, Testbiotech, dass Aktivist:innen für die Deregulierung der neuen Gentechnikverfahren das Panel dominieren – mit offensichtlichen Verbindungen zur Industrie, welche für ebendiese Deregulierung lobbyiert.
Moratoriumsverlängerung: Strategischer Schritt der Industrie
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- Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
Die dunklen Wolken sind noch nicht weitergezogen: Die geplante Moratoriumsverlängerung darf nicht von den Zielen der Lebensmittelschutz-Initiative ablenken. Der Plan dahinter: Die Deregulierung in der EU abzuwarten, um dies auch in der Schweiz durchzuziehen. Bild: Zsofia Hock
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stimmt der Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen bis 2027 zu – inklusive neuer Gentechnik. Eine an sich begrüssenswerte Entscheidung. Doch damit werden womöglich nur die Ergebnisse der momentan blockierten Gesetzgebungsprozesse in der EU abgewartet. Zurücklehnen ist nicht angesagt – die Lobbyarbeit der Industrie läuft im Hintergrund mit Vollgas weiter. Deshalb dürfen wir nicht zögern und uns durch dieses Manöver nicht von den Zielen der Lebensmittelschutz-Initiative ablenken lassen! Unterschreiben auch Sie!
Bundesrat: Spezialgesetz in Planung – nach EU-Vorlage
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- Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
Geht es nach Bundesrat Rösti, sollen die EU-Deregulierungspläne übernommen werden. Bild: Shutterstock
Der Bundesrat hat sich am 4. September mit einiger Verspätung zu Wort gemeldet und angekündigt, dass erst im Dezember 2024 statt wie vorgesehen im Sommer 2024, ein neues Spezialgesetz in die Vernehmlassung gegeben wird. Das Spezialgesetz soll die Zulassung der neuen Gentechnik (NGT, auch neue genomische Techniken, bzw. neue gentechnische Verfahren genannt) regeln. Damit folgt er direkt dem Vorbild der EU – obwohl die geplante Überarbeitung des EU-Gentechnikrechts zentrale Prinzipien des europäischen Rechts verletzt: Sie widerspricht dem Vorsorgeprinzip.
Strenge Regulierung der Gentechnik – Initiative sichert Umsetzung des Vorsorgeprinzips und Wahlfreiheit
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- Kategorie: Moratorium
Mit der Lebensmittelschutz-Initiative werden der Liberalisierungswelle strikte Grenzen gesetzt. Bild: Caroline Krajcir
Die eidgenössische Volkinitiative «für gentechnikfreie Lebensmittel (Lebensmittelschutz-Initiative)» wurde am 3. September 2024 erfolgreich in Bern lanciert! Die Gentechnik-Lobby setzt massiv Druck auf, um die Gentechnik vereinfacht zuzulassen. Die Initiative fordert, dass das Gentech-Moratorium solange bestehen bleibt, bis strikte Gentechnik-Regeln die Wahlfreit gewährleisten, sowie Mensch, Tier und Umwelt vor Risiken schützen.
Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen - mögliche Interessenkonflikte
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- Kategorie: Freisetzungsversuche
Der Winterweizen Arina wurde mittels einem neuen Gentechnikverfahren namens TEgenesis behandelt. Ein Ziel des Freisetzungsversuchs ist es, neue, stabile, Resistenzen zu identifizieren. Bild: LID
Die Eidgenössische Forschungsanstalt Agroscope hat beim Bundesamt für Umwelt ein Bewilligungsgesuch für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Weizenlinien eingereicht. Beim Gesuch handelt es sich um den ersten Freisetzungsversuch in der Schweiz mit einer Pflanze, die durch ein neues Mutageneseverfahren namens TEgenesis entstanden ist. Zugleich ist es der erste Freisetzungsversuch, bei dem es nicht um Grundlagenforschung, sondern um Sortenentwicklung geht. Beim Überprüfen des Gesuches hat die SAG neben fachlichen Mängeln auch Intransparenzen und mögliche Interessenskonflikte entdeckt, die sie in ihrer Stellungnahme ausführlich präsentiert.
EFSA-Bericht zu Risiken genetisch veränderter Mikroorganismen
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- Kategorie: Neue gentechnische Verfahren
In Brasilien dürfen gentechnisch veränderte Bakterien, die im Darm krankheitserregende Salmonellen abtöten sollen, ins Futter gemischt werden. Bild: Shutterstock
Die Europäische Lebensmittelbehörde EFSA wurde von der Europäischen Kommission beauftragt, ein wissenschaftliches Gutachten zu neuen biotechnologischen Anwendungen bei Mikroorganismen, die in der Landwirtschaft und der Lebens- und Futtermitteln zum Einsatz kommen könnten, zu erarbeiten. Nun liegt der Bericht vor. Nach Einschätzung der EFSA sind die bestehenden Prüfrichtlinien nur teilweise einsetzbar und müssen nachgebessert werden, um mit den neuen Verfahren und deren Anwendungen Schritt halten zu können. Nach Einschätzung der EFSA müssten derartige Gentechnik-Bakterien vor einer Freisetzung einer genaueren Risikoprüfung unterzogen werden. Zudem will die Behörde auch die Risiken von Mikroorganismen untersuchen, die aus anderen Herstellungsprozessen wie der Zufallsmutagenese stammen.