Magazin
Gentechfrei Magazin 128
Gentechnik lässt Pflanzen erstrahlen
Leuchtende Petunien und grüne Kandelaber
Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Bündner Bäuerinnen und Bauern wollen ihr Land ökologisch und nachaltig bewirtschaften. Bild: Parpan05
Bis 2017 bleibt die Schweiz vorerst dank eines Moratoriums gentechfrei. Wenn es nach dem Bundesrat geht, sollen nach 2017 gentechnisch veränderte Pflanzen angebaut werden. Gleich zwei Vorstösse im Kantonsparlament von Graubünden fordern, dass der Einsatz von gentechnisch veränderten Pflanzen im Kanton Graubünden auf Gesetzesstufe verboten werden soll. Das Verbot des Einsatzes von gentechnisch veränderten Pflanzen soll im Landwirtschaftsgesetz festgeschrieben werden.
Kernlose Paprika der Firma Syngenta sind ein weiterer Schritt der Saatgutkonzerne die Kontrolle über unsere Nahrung zu übernehmen, Bild: Rasbak
Das Europäische Patentamt in München (EPA) hat dem Schweizer Konzern Syngenta ein Patent erteilt, das sich auf die Verwendung von Paprika „als Frischprodukt, als frisch geschnittenes Produkt oder für die Verarbeitung wie zum Beispiel die Konservenindustrie“ erstreckt. Auch die Pflanzen, deren Anbau und Ernte sowie das Saatgut werden beansprucht. Die Pflanzen, die dazu dienen sollen, Paprikafrüchte ohne Samen zu produzieren, stammen aus konventioneller Züchtung unter Nutzung der natürlichen biologischen Vielfalt. Gentechnik kam hingegen nicht zum Einsatz. Test- Biotech sagt: Die europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf Verfahren zur konventionellen Züchtung. Das EPA erteilt dennoch Patente auf Pflanzen, züchterische Merkmale sowie Saatgut und die Ernte, die aus dieser Züchtung stammen.
Der gesetzgeberische Umgang mit Nanomaterialien ist komplexer als ursprünglich angenommen. Bild: parlament.ch
Die SAG hat einen ausführlichen Kommentar zum zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien aus dem Jahre 2014 verfasst. Auf Grund dieser Analyse hat die SAG Präsidentin nun ein Postulat mit dem Titel „Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken für den Konsumentenschutz schliessen“ im Parlament eingereicht. Im zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien wird eingestanden, dass regulatorische Lücken bei der Nanotechnologie bestehen. Der gesetzgeberische Umgang ist wegen der Vielfalt von Nanomaterialien und den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen komplexer als ursprünglich angenommen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.
Bild: Center for Food Safety
Das US-amerikanische Center for Food Safety (CFS) ist eine Non-Profit-Organisation, die sich unter anderem mit der Lebensmittelproduktion befasst und den Biolandbau und die nachhaltige Landwirtschaft unterstützt. Das Center for Food Safety hat ein Inventar erstellt, welches einen Überblick zu Nanomaterialien in Lebensmitteln ermöglicht. Die interaktive Datenbank ist teilweise aus den Daten anderer bestehender Datenbanken zusammengesetzt. Sie filtert aber die Daten speziell auf Lebensmittel und Lebensmittelverpackungen. Das Center for Food Safety betont, dass in der Wissenschaft Übereinstimmung herrscht, dass Nanomaterialien neuartige Risiken auslösen können, aber nur beschränkte Testmöglichkeiten bestehen und die Regulierung lückenhaft ist. Die Konsumentinnen und Konsumenten hätten praktisch keine Information über Nanomaterial-haltige Lebensmittel. Die neue Datenbank hätte zum Ziel, die Informationslücke zu füllen und die Konsumenten aufzuklären, wie weit die Nanotechnologie im Lebensmittelbereich bereits verbreitet ist. Insgesamt soll die Transparenz im Lebensmittelsektor verbessert werden.
Durch Patente in der Tierzucht könnte für die Landwirtschaft eine neue Abhängigkeit von Agrokonzernen entstehen. Bild: Macieklew
2007 erteilte das europäische Patentamt ein Patent auf Milchkühe. Dieses umfasste Verfahren zur Züchtung von gentechnisch manipulierten Milchkühen, die eine höhere Milchleistung erzielen sollten. Gegen das Patent hatten vor acht Jahren der Bundesverband Deutscher Milchviehhalter (BDM), die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft (AbL), das Werk für Entwicklungszusammenarbeit MISEREOR, das Gen-ethische Netzwerk (GeN), die „Initiative Kein Patent auf Leben!“ und Greenpeace gemeinsam Einspruch eingelegt. Am 8. Oktober hätte dieser Einspruch vor der Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes behandelt werden sollen. Doch kurz vor dem Termin zogen sich die Patentinhaber zurück. Das EPA widerrief darauf das Patent. Ein wichtiger Erfolg für die einsprechenden Organisationen. Die Europäischen Patentgesetze verbieten Patente auf Tierarten und auf Verfahren zur Zucht von Tieren. Dennoch werden derartige Patente immer wieder erteilt.
Gentechnisch veränderte Tiere werden weiterhin als Erfindung beansprucht. Bild: Logan
Das Europäische Patentamt (EPA) hält zwei Patente der US-Firma Intrexon aufrecht, die gentechnisch veränderte Mäuse, Ratten, Kaninchen, Katzen, Hunde, Rinder, Ziegen, Schweine, Pferde, Schafe und sogar Schimpansen als Erfindung beanspruchen. Testbiotech hatte gemeinsam mit der SAG und anderen Organisationen aus ethischen Gründen Einspruch gegen die Patente erhoben. Denn derartige Patente stellen einen kommerziellen Anreiz für die Durchführung von Tierversuchen dar. Die einsprechenden Organisationen wollen jetzt Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen. Laut Patentschrift sollen Schimpansen und andere genannte Tiere mit Genen manipuliert werden, die unter anderem nach Vorlage des Erbguts von Insekten synthetisiert wurden. Diese künstliche DNA soll die Kontrolle verschiedener Genfunktionen ermöglichen.