Gemeinsam können wir die Pläne der Konzerne durchkreuzen und die gentechfreie Landwirtschaft erhalten. Unterzeichnen Sie jetzt die eidgenössische Volksinitiative zum Schutz von Mensch, Tier und Umwelt!
Die SAG beobachtet die Entwicklungen in der Nanotechnologie bei Lebensmitteln, Gebrauchsartikeln und in der Landwirtschaft seit Längerem kritisch. Ausführliche Informationen dazu auf der Unterseite Nanotechnologie.
Das Nervensystem eines 1 mm langen Nematodenwurm soll genetisch im Labor so verändert werden, dass neue Verhaltensweisen künstlich erzeugt werden können. Bild: Shutterstock.
Was sich nach einem futuristischen Plot aus einem Fantasyfilm anhört, soll ab Oktober 2023 Gegenstand von Forschungsarbeiten in Labors von Universitäten in Deutschland, Italien, Finnland und Israel werden – unterstützt vom EU-Forschungsprogramm Horizon. Das BABot-Projekt verspreche einen radikal neuen Ansatz für die Bio-Robotik und werde möglicherweise dramatische Auswirkungen auf die Präzisionslandwirtschaft, die Bioindustrie und die Medizin haben, schreibt das Konsortium. Bei einem ersten Versuch soll das Nervensystem eines 1 mm langen Nematodenwurm genetisch im Labor rekonfiguriert und so neue Verhaltensweisen künstlich erzeugt werden. Die Wurm-BABots sollen dabei so programmiert werden, dass sie als Kollektiv agieren und eindringende Krankheitserreger in einem geschlossenen landwirtschaftlichen Umfeld, beispielsweise beim sogenannten Vertical Farming erkennen, lokalisieren und angreifen.
Die Schweizer Allianz Gentechfrei begrüsst die Erstellung des umfassenden Berichts, der den rechtlichen Status der neuen gentechnischen Verfahren (NGV), sowie den bei der Regulierung zur Verfügung stehenden Spielraum und die Verantwortlichkeiten klären soll. Die wichtigste Schlussfolgerung des heute publizierten Berichts ist, dass auch die NGV Gentechnik sind und dementsprechend im Gentechnikgesetz (GTG) reguliert werden müssen. Dies geschieht im Sinne des Rechtsurteils des Europäischen Gerichtshofes (2018). Erfreulich ist, dass der Bundesrat die Notwendigkeit einer prozessbasierten Regulierung anerkennt. Wenn es jedoch darum geht, konkrete rechtliche Probleme zu lösen, die der Anbau der neuen GVO mit sich bringen würde, bleibt der Bericht sehr vage.
Neuste Erhebungen gehen davon aus, dass etwa 350 000 Insektenarten Blüten besuchen und an der Bestäubung beteiligt sind. Bild: Shutterstock
Die französische NGO Pollinis, die sich für den Schutz von Insektenbestäubern einsetzt, warnte im Vorfeld der COP15 in Montreal in einem Aufruf vor den möglichen negativen Folgen des Einsatzes von Biotechnologien in der Umwelt. Denn bestäubende Insekten sind wichtig für die biologische Vielfalt, die Funktionen des Ökosystems und die Steigerung der Erträge. Um den Rückgang der Insektenpopulationen umzukehren, müsse ihnen ein sicherer Lebensraum in Landschaften, in denen Landwirtschaft, Viehzucht und Forstwirtschaft betrieben werden, geboten werden, fordert Pollinis.
Der transgene Golden Reis kann dank eines eingeführten Gens aus Mais β-Carotin produzieren (Bild: Wikimedia Commons).
Am 3. Dezember veröffentlichte die NZZ einen ausführlichen Artikel über eine gentechnisch veränderte (GV) Reissorte namens Golden Rice (GR), die in den Philippinen nun erstmals offiziell zum menschlichen Verzehr angebaut wird. Implizit wird im Artikel Menschen und Organisationen, die gentechnisch veränderten Lebensmitteln kritisch gegenüberstehen, vorgeworfen, der Armutsbekämpfung im Wege zu stehen. Es sei dem Widerstand solcher Kritiker:innen geschuldet, «dass in all den Jahren Millionen Kinder leiden und sterben mussten», wird der GR-Erfinder zitiert. Laut Weltgesundheitsorganisation WHO erblinden weltweit jährlich bis zu 500 000 Kinder aufgrund von Vitamin-A-Mangel. Dieses findet sich in tierischen Produkten oder, als β-Carotin (einer Vorstufe von Vitamin A) in Gemüsen und Früchten. Doch in den Philippinen umfasst der Speiseplan bei der armen Bevölkerung fast ausschliesslich weissen Reis, der zwar Kohlenhydrate, aber kaum Mikronährstoffe enthält. GR enthält β-Carotin. Laut NZZ so viel, «dass ein Kind in den Philippinen durch seinen normalen Reiskonsum ungefähr die Hälfte seines täglichen Vitamin-A-Bedarfs decken kann.» Im Tages-Anzeiger ist sogar die Rede von «genügend Provitamin A, um den Tagesbedarf von Vorschulkindern fast oder ganz abzudecken.» Die Lebensmittel- und Gesundheitsbehörden in den USA, Kanada, Australien und Neuseeland kommen hingegen zum Schluss, dass GR nicht genug β-Carotin aufweist, um als nahrhaftes Getreide vermarktet werden zu dürfen. Ferner erfordert die Umwandlung von β-Carotin in Vitamin A Fett. Kinder, die einen Mangel an Vitamin A haben, kommen aus armen Familien, die nicht regelmässig Fette zu sich nehmen. Daher ist unklar, ob sie das β-Carotin im GR überhaupt wirksam aufnehmen können. Darüber hinaus baut sich das β-Carotin nach der Ernte, Lagerung und Verarbeitung von GR schnell ab, ebenso bei Feuchtigkeit und hohen Temperaturen. Am besten liesse sich β-Carotin bewahren, wenn der Reis sofort vakuumiert und bei 4 Grad Celsius gelagert würde. Doch selbst diese in Südostasien fast unmöglich umzusetzenden Bedingungen könnten den Abbau nur um 54 % verringern. Ein weiterer Teil geht beim Kochen verloren. GR scheint also auch nach Jahrzehnten ausserstande zu sein, sein Versprechen zu erfüllen.
Fachleute aus der Bio-Branche forderten an der Bio Suisse Herbst-Delegiertenversammlung eine strenge Regulierung der neuen Gentechniken (CRISPR/Cas und andere neue Methoden) im Gentechnikgesetz. Bis im Frühling will der Verband hierzu einen Entscheid fällen. Aus ihrer Sicht ist der Fall klar: Auch die neuen Techniken sind ein Eingriff in die Zelle und damit nicht mit den Prinzipien des Biolandbaus vereinbar. Gleichzeitig müsse die Bio-Züchtung stärker gefördert werden. Diese Forderungen wurden von den Bio Suisse-Delegierten gut aufgenommen. Die Diskussion soll nun bis in den Frühling in den Mitgliedorganisationen und Gremien fortgesetzt werden.
Ein Bericht der Organisation Global2000 geht der wachsenden Flut von Patentanmeldungen auf Pflanzen und Lebensmittel aus neuer Gentechnik auf den Grund (Bild: Shutterstock).
Aktuell gilt für neue und alte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) das gleiche EU-Recht. Dieses sieht eine Risikoprüfung, eine klare Kennzeichnung sowie die Rückverfolgbarkeit der in Verkehr gebrachten GVO vor. Doch die Europäische Kommission beabsichtigt, GVO, die durch neue gentechnische Verfahren (NGV) erzeugt werden, von der bestehenden GVO-Gesetzgebung auszuklammern, um so einen vereinfachten Zugang zum EU-Markt zu erreichen. Wird die geplante Deregulierung umgesetzt, entfallen die Risikobewertungen, Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsvorschriften für etwa 95 % aller NGV-Pflanzen, die sich derzeit in der Entwicklungspipeline befinden. Damit liesse sich der Umstand, dass GV-Lebensmittel von den Konsumierenden abgelehnt werden, auf raffinierte Weise lösen. Denn ohne Deklarierung weiss niemand mehr, was in unseren Lebensmitteln steckt. Die mächtigen Saatgut- und Chemieunternehmen blicken also noch grösseren Gewinnen entgegen.