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Am 2. März 2020 hat das Bundesamt für Umwelt (BAFU) einen Freisetzungsversuch mit transgenem Mais bewilligt. Im Mai 2020 soll das Gentech-Saatgut auf den gesicherten Versuchsfeldern der Forschungsanstalt Agroscope im zürcherischen Reckenholz ausgesät werden. Das vom Institut für Pflanzen- und Mikrobiologie der Universität Zürich gestellte Gesuch wurde schon im Januar 2019 eingereicht. Der Entscheid verzögerte sich jedoch über ein Jahr auf Grund einer Einsprache betroffener Imker. Ihre Kritikpunkte wurden nun berücksichtigt, der durch Bundesgelder mitfinanzierte, teure Versuch ist für eine nachhaltige Schweizer Landwirtschaft jedoch trotzdem nicht von Nutzen. Nur der Gesuchsteller und seine internationalen Partner profitieren, die ein Patent auf das eingefügte Gen aus Weizen besitzen.

Dem transgenen Mais wurde das Gen Lr 34 aus Weizen eingefügt. Dieses Gen soll den Pflanzen eine partielle Resistenz gegen Pilzkrankheiten verleihen und sie so langanhaltend gegen mehrere Pilzarten schützen. Mit den Freisetzungsversuchen soll überprüft werden, ob diese Resistenzen auch unter Feldbedingungen wirken. Die genaue Funktionsweise des Gens ist dabei ebensowenig geklärt wie die möglichen Auswirkungen des artfremden Transgens auf die Physiologie der Pflanze.

Die SAG, die der Gentechnologie in der Landwirtschaft seit rund 30 Jahren kritisch gegenübersteht und sich für standortgerechte agrarökologische Systeme einsetzt, beurteilte das eingereichte Gesuch vom Anfang an als problematisch. Dies vor allem wegen den ungenügenden Massnahmen, die den Pollenflug verhindern könnten. Denn bei nicht für das Inverkehrbringen bewilligten GVO gilt hierzulande bei allen Arten von Produkten eine Nulltoleranz. Verunreinigte Produkte, ob Saatgut oder Honig, müssen vernichtet werden. Davon wären Imker und Maisanbau rund um die Versuchsanlage betroffen gewesen. Trotzdem wurden sie nicht im Voraus über den geplanten Freisetzungsversuchen informiert. Die Imker erhoben deswegen Einsprache.

Die Gefahr einer Verunreinigung oder einer Auskreuzung kann nur ausgeschlossen werden, wenn die transgenen Pflanzen entfahnt werden, wie dies die Imker und auch die SAG forderten. Im Gesuch war das Entfernen der Blütenstände jedoch nur für das erste Versuchsjahr vorgesehen. Nun wurde das Gesuch mit der Auflage bewilligt, dass dies durch die gesamte Dauer des Versuchs durchgeführt werden soll. Dieser Entscheid ist begrüssenswert und entspricht sowohl den Forderungen aus Imkerkreisen als auch dem von der EKAH empfohlenen Risikomodell. Dieses besagt, dass alle möglichen Vorkehrungen getroffen werden müssen, um eine Kontamination mit nichtbewilligten Gentech-Pflanzen auszuschliessen.

Bedauerlicherweise profitiert die nachhaltige Schweizer Landwirtschaft von derartigen Versuchen trotzdem nicht. Denn weder die für den Versuch gewählte Modellsorte noch ein Teil der zu testenden Pilzkrankheiten sind relevant für die Schweiz. GV-Mais trägt hauptsächlich zum intensiven, grossflächigen Maisanbau bei, der aus Nachhaltigkeitsgründen nicht verantwortbar ist. Zudem ist in Europa die Akzeptanz von GV-Pflanzen gering und ihr Marktpotenzial sehr niedrig, da ein Moratorium den kommerziellen Anbau von GVO verbietet.

Von den Ergebnissen profitiert daher nicht die Allgemeinheit, sondern hauptsächlich das gesuchstellende Forschungsteam und seine Partner, die ein Patent auf das bei dem Versuch verwendete Gen besitzen. Die für den Versuch aufgewendeten Gelder – für den Betrieb der Protected Site fallen jährlich 750.000 Franken aus Bundesgeldern an – würden sinnvoller in die Förderung nachhaltiger agrarökologischer Ansätze investiert.

Problematisch ist zudem, dass der Versuch den Anforderungen der Freisetzungsverordnung nicht genügt. Diese schreibt vor, dass jeder Freisetzungsversuch einen wesentlichen Beitrag zur Erforschung der Biosicherheit leisten muss. Es sind zwar Untersuchungen zu den Auswirkungen des Transgens auf die Mykorrhiza-Pilze, die mit dem Mais in Symbiose leben, geplant. Doch diese sind möglicherweise nicht aussagekräftig, denn es wurde vorgängig nicht untersucht, ob das LR34 Gen in den Wurzeln tatsächlich exprimiert wird. Auch ein ausführlicher Forschungsplan zur Durchführung dieser Experimente fehlt. Dies lässt an der wissenschaftlichen Seriosität der geplanten Untersuchung zweifeln, denn Angaben zur Methodik und ein experimentelles Design wären ein Must.