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Der Bundesrat will das Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen um weitere vier Jahre verlängern. Heute hat er die Botschaft dazu präsentiert. Die SAG begrüsst die Verlängerung des Moratoriums. Die vorgeschlagene Schaffung von Sonderzonen für den Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen lehnt die SAG ab. Das Anbau-Moratorium hat sich seit zehn Jahren bewährt. Ende 2017 läuft das bestehende Verbot aus. Nun schlägt der Bundesrat eine Verlängerung des Gentech-Moratoriums um weiter vier Jahre vor. Verschiedene Rechtsgutachten haben aufgezeigt, dass eine Verlänge-rung des Moratoriums verfassungskonform ist. Das Nebeneinander von gentechfreiem Anbau und gentechnisch veränderten Pflanzen, die sogenannte Koexistenz, ist in der kleinräumigen, vielfältigen Schweizer Landwirtschaft weder realisierbar noch wirtschaftlich sinnvoll und sie vernichtet das erfolgreich aufgebaute Alleinstellmerkmal einer «Gentechfreien Schweizer Landwirtschaft».

Eine Landwirtschaft ohne Gentechnik entspricht der Qualitätsstrategie der Schweizerischen Ernährungswirtschaft am besten. Die neuste Univox-Umfrage von 2015 hat gezeigt, dass auch Konsumentinnen und Konsumenten gentechnisch veränderte Produkte mit deutlicher Mehrheit ablehnen. Bereits heute verzichten alle Schweizer Label-Produkte freiwillig auf den Einsatz von Gentechnik.

Landwirtschaft, Konsumentinnen und Konsumenten sowie Lebensmittelhandel setzten auf Qualität und wollen deshalb auf Gentechnik verzichten. Qualität und Versorgungssicherheit sind damit bestens gewährleistet. Bereits heute verzichten alle Schweizer Label-Produkte auf den Einsatz von Gentechnik. Durch die Koexistenz würde eine enorme, zusätzliche Agrarbürokratie nötig werden, denn der Melde- und Kontrollaufwand für das Nebeneinander von herkömmlichen und gentechnisch veränderten Ackerkulturen wäre immens. Auch der nachgelagerten Lebensmittelkette bleiben aufwändige Warentrennungsmassnahmen erspart.

Gleichzeitig mit der Verlängerung des Moratoriums, will der Bundesrat mit Veränderungen im Gentechnikgesetz die gesetzliche Grundlage für die zukünftige Schaffung von GVO-Anbaugebieten festschreiben. Die SAG lehnt diese Gesetzesänderung auf Vorrat ab, da eine Koexistenz in der Schweiz weder machbar noch sinnvoll ist. SAG-Präsidentin und Nationalrätin Martina Munz fordert: «Die kommenden Jahre müssen genutzt werden, um die Qualitätsstrategie in der Schweizer Landwirtschaft zu sichern. Dazu müssen auch die neuen Pflanzenzüchtungsmethoden dem Gentechnikgesetz unterstellt werden. Nur so kann eine umweltverträgliche Landwirtschaft ohne Gentechnik garantiert werden».