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Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK-S) des Ständerates folgt bei der Beratung des Gentechnikgesetzes weitgehend dem Nationalrat. Eine Minderheit beantragt, das Moratorium um acht Jahre zu verlängern mit der Begründung, dass in diesem Zeitraum keine grundlegend neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erwarten sind und verlangt somit eine Verlängerung bis Ende 2025. Die Mehrheit spricht sich für eine Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen um vier Jahre bis 2021 aus. Die Kommission ist der Ansicht, dass die Risiken der Gentechnik im Landwirtschaftsbereich für Mensch und Umwelt momentan noch zu wenig klar sind und die Entwicklung weiterer Technologien abzuwarten sei. Auch die WBK des Ständerates will keine Koexistenz auf Vorrat im Gesetz verankern, wie sie der Bundesrat vorgeschlagen hatte. Diese Änderungen hätten den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen auf bestimmten Gebieten nach Ablauf des Moratoriums zugelassen.

Dass die Koexistenz zurzeit nicht konkurrenzfähig ist, bilanziert auch eine Kosten-Nutzen-Analyse, die das Bundesamt für Landwirtschaft im Auftrag des Bundesrates 2016 verfasst hat. Allfällige Einsparungen beim Arbeitsaufwand vermögen die Mehrkosten der Gentechnik nicht zu kompensieren.

Der Bericht stellt zudem fest, dass sämtliche Resistenzen (Schorf, Mehltau, Feuerbrand, Kraut- und Knollenfäule) ohne begleitende Massnahmen nur eine begrenzte Lebensdauer haben. Ein Resistenzmanagement mit adäquaten Fruchtfolgen sei in den kleinräumigen Strukturen der Schweizer Landwirtschaft schwierig umzusetzen. Fazit des Berichtes: „Abschliessend können wir feststellen, dass die gegenwärtigen grünen Biotechnologien ohne eine auf den Kontext und die Problemstellungen der Schweizer Agrarsysteme zugeschnittene Weiterentwicklung, welche die Bedürfnisse der Landwirte mit den Anforderungen der Konsumenten auf einen Nenner bringt, in der Schweiz wenig zukunftsfähig sind.“

Die WBK-S unterstützt ausserdem einstimmig einen vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel, der den Aufbau und Betrieb eines Monitoringsystems regelt. Sie möchte auch die von der Regierung vorgeschlagenen Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Getechnikgesetz einführen. Das Geschäft wird voraussichtlich in der Frühjahrssession im Ständerat behandelt.

Nach Ansicht der SAG muss eine Landwirtschaft gefördert werden, die lokal ausgerichtet ist und ressourcen-schonend, sozial- und umweltverträglich Lebensmittel produziert. Eine gentechnikfreie Landwirtschaft und Lebensmittelversorgung entspricht den Wünschen der Mehrheit der Konsumentinnen und Konsumenten am besten. Auch die Qualitätsstrategie der Schweizerischen Ernährungswirtschaft basiert auf gentechfreier Produktion. Die Mehrzahl der Schweizer Nahrungsmittellabels untersagt die Verwendung von gentechnisch veränderten Pflanzen.