23.3.2011 | Saatgut

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Bild: Albrecht E. Arnold / pixelio.de

Der Agrarausschuss des deutschen Bundesrates hat Ende Februar 2011 einen Antrag angenommen, der die Bundesregierung auffordert, eine praktikable Lösung für die Toleranz von GVO bei Saatgut zu definieren. Damit drohte die Aufhebung der Nulltoleranz von gentechnisch veränderten Bestandteilen im Saatgut (siehe die News „In Deutschland kämpfen gentechnik-kritische Organisationen für reines Saatgut“ vom 18. März 2011). Gentechnik-kritische Verbände hatten im Vorfeld der Bundesratsentscheidung den Landesregierungen Argumente gegen eine Aufhebung der Nulltoleranz vorgelegt und einen breit getragenen Protest zum Ausdruck gebracht – mit Erfolg: Der Bundesrat hat nun eine technische Nachweisgrenze für zufällige GVO-Verunreinigungen in Saatgut abgelehnt. "Ein guter Tag für die gentechnikfreie Landwirtschaft und Ernährung!" freute sich Benedikt Härlin von Save Our Seeds, «Agro-Gentechnik ist und bleibt in Deutschland nicht durchsetzbar. Die Nulltoleranz für Gentechnik im Saatgut muss in Deutschland aber auch in Europa weiterhin ohne Wenn und Aber gelten.»

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externer Link: Informationsdienst Gentechnik