160224NanoToGoBild: http://www.baua.de.

Da der Mensch an seinem Arbeitsplatz (Labor, Produktionsanlage, Entsorgungsanlage) gegenüber Nanomaterialien besonders stark ausgesetzt sein kann (Exposition), wird heute dem Arbeitsplatzrisiko einhellig ein hoher Stellenwert zugewiesen. Folglich geht es beim Arbeitsschutz darum, die Gesundheit der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Einwirkungen durch Nanomaterialien zu schützen. Mögliche Gesundheitsrisiken von Nanomaterialien werden heute weltweit erforscht. Es wird auch an Grundlagen zu Schutzmassnahmen der Gesundheit am Arbeitsplatz gearbeitet. In der Schweiz gibt es keine gesetzlich festgelegten Regelungen, die direkt Nanomaterialien betreffen. Zwar wird der Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Arbeitsgesetz und im Unfallversicherungsgesetz sowie in den entsprechenden Verordnungen geregelt, aber die Regelungen gehen heute nicht spezifisch auf Nanomaterialien ein.

Vorderhand werden beim Einsatz von synthetischen Nanomaterialien am Arbeitsplatz die gleichen Grundsätze der Prävention angewandt, wie sie für alle anderen Stoffe mit noch unbekannten Gesundheitsgefahren gelten. Laut Bundesamt für Gesundheit BAG können aber Gesundheitsrisiken, die von synthetischen Nanomaterialien ausgehen, nach heutigem Wissensstand noch nicht abschliessend beurteilt werden. Das BAG verweist auf das Vorsorgeprinzip, das auch im Fall von Nanomaterialien zur Anwendung kommen sollte. Die Suva hat in einem Merkblatt konkrete Empfehlungen für den Umgang mit Nanomaterialien festgehalten.

Die deutsche Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hat im Rahmen des EU-Projektes NanoValid einen Leitfaden unter der Bezeichnung „Nano to go!“ zum sicheren Umgang mit Nanomaterialien am Arbeitsplatz entwickelt.

Verfügbar sind unter anderem eine Broschüre, Feldmessberichte oder Präsentationen, welche die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung unterstützen sollen. „Nano to go!“ will dazu beitragen, die Gefährdung am Arbeitsplatz zu minimieren, um damit den Schutz und die Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gewährleistet zu können. Es können ausführlich dokumentierte Feldmessungen in Pilotanlagen nachgelesen werden, die einen Einblick in die Messmethodik, Messgeräte und die Probenahme bieten. Andere Beiträge erläutern verschiedene Sicherheitsaspekte von Nanomaterialien.