nanodatabase Webseite des dänischen Inventars "The Nanodatabase". Bild: Nanodatabase

Das dänische Inventar „The Nanodatabase“ listet nach Anwendungsbereichen und Nanomaterialien auf dem Markt verfügbare Publikumsprodukte auf. Die Datenbank enthält derzeit über 3000 Produkte. Neben der Produktedatenbank befasst sich das Portal aber auch mit Fragen der Risikoanalyse. Sie orientiert sich dabei an einer Publikation von Steffen Foss Hansen, Professor am dänischen Center for Nanotechnology NanoDTU. Hansen spricht sich für ein Regulierungswerkzeug spezifisch für synthetische Nanomaterialien aus, wie er in einem Artikel in der renommierten Fachzeitschrift „Nature Nanotechnology“ darlegt. Er nennt seinen Ansatz REACT NOW (jetzt reagieren). Die Abkürzung bedeuted im Englisch “Registration, Evaluation, Authorization, Categorization and Tools to Evaluate Nanomaterials - Opportunities and Weaknesses”. Mit einem neuen gesetzgebenden Rahmenwerk soll die Registrierung, die Evaluierung, die Bewilligung und die Kategorisierung von Nanomaterialien gewährleistet werden.

Die EU hat während den letzten zehn Jahren versucht, schrittweise die existierenden Nanomaterial-Richtlinien zu revidieren. Nun habe man erkannt, wie schwierig Nanomaterialien zu regulieren seien, schreibt Hansen. Schwierigkeiten bereiten den EU Behörden die Wissenslücken und die Komplexität von nanoskaligen Substanzen. Auch der gewählte Ansatz der EU, Nanomaterialien in Gesetzgebungen zu reglementieren, die für Chemikalien konzipiert sind, erschwert nach Einschätzung des Wissenschaftlers den Erfolg bei der Reglementierung der synthetischen Nanomaterialien. Dies gilt auch für die Schweiz. Sie hat bei der Regulierung einen ähnlichen Ansatz gewählt wie die EU.

Hansen schlägt aufgrund dieser Schwierigkeiten ein neues gesetzgebendes Rahmenwerk vor, das direkt für Nanomaterialien zugeschnitten ist (REACT NOW). Nach dem vorgeschlagenen Regelwerk müssen Hersteller und Importeure unter anderem ihre Nanomaterialien vor der Kommerzialisierung registrieren und zwar unabhängig von den Produktions- und Importmengen. Für Nanomaterialien, die bereits auf dem Markt sind, müssen sich die Hersteller und Importeure ebenfalls registrieren und die Anforderungen des Regelwerks REACT NOW innerhalb von sechs Monaten erfüllen. Die Definition für ein Nanomaterial muss bei >0.15% der Partikelgrössenverteilung liegen. Beim heute geltenden Anteil von 50 % bestehe ein ernsthaftes Risiko, dass gewisse Nanomaterialien nicht abgedeckt seien. Die Forschung mit Nanomaterialien ist davon ausgenommen.

Jede Variation eines Nanomaterials in der Grösse, Form, Oberflächengrösse oder Oberflächenbehandlung muss bei REACT NOW identifiziert, bezeichnet, registriert und für jeden Einzelfall einer Sicherheitsbeurteilung unterstellt werden. Die Beweislast soll der Industrie übertragen werden. Um den Schutz von Gesundheit und Umwelt zu gewährleisten empfiehlt Hansen, dass der Registrierende aufgefordert wird, den funktionellen Gebrauch und die Notwendigkeit des Gebrauchs vor einer Kommerzialisierung zu rechtfertigen.

Einmal registriert, so Hansen, sollten alle Nanomaterialien gemäss der NanoRiskCat des dänischen Inventars (The Nanodatabase) auf ihre Sicherheit evaluiert werden. Abhängig vom Resultat der NanoRiskCat Evaluation erhalten die Hersteller und Importeure eine Bewilligung. Die Bewilligung kann nur für Produkte erteilt werden, bei denen die Verwendung der Nanomaterialien als notwendig, wirksam und mit funktionaler Anwendung erachtet wird.

Die Schweiz setzt – wie auch die EU – auf die sektoralen Gesetzesanpassungen. Die ehemalige SAG Präsidentin Maya Graf hatte bereits 2015 mit einem Postulat vom Bundesrat gefordert, im Rahmen eines juristischen Gutachtens zu prüfen, ob zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten nicht die Notwendigkeit bestehe, ein eigenständiges Nanotechnologiegesetz im verbrauchernahen Bereich auszuarbeiten. Bundesrat und Parlament hatte dies jedoch ablehnt. Eine sektorale Anpassung des Rechts sei angemessen, da „nanotechnologische Verfahren in verschiedenen und vielfältigen Bereichen eingesetzt werden, beispielsweise bei der Sonnenenergie, in der Medizin, bei Nahrungsmitteln, in der Elektronik und in der Wasseraufbereitung“, schreibt der Bundesrat in seiner Antwort.