17.3.2014 / Nanotechnologie

 140318 Nano Storfalle

Unfallszenario aus dem Jahre 2012. Ein Lastwagen verliert mehrere Säcke mit 750kg Titandioxid. Da Titandioxid nicht als gefährliches Material klassiert ist, haben Arbeiter des Strassenunterhalts die Stelle ohne besondere Vorkehrungen gereinigt. Foto: Viry.

Die Störfallverordnung bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfalle, die beim Betrieb von Anlagen entstehen können. Zu den inhaltlichen Schwerpunkten der Störfallverordnung zählt unter anderem das Erfassen der Risiken für die Bevölkerung und die Umwelt. Die Störfallregulierung soll Mensch und Umwelt auch vor unfallbedingten Freisetzungsrisiken von Chemikalien schützen. Die Störfallbewältigung muss auch den Entwicklungen neuartiger Technologien gerecht werden. Dazu gehört zweifellos die Nanotechnologie. Nowack und Mitarbeiter haben die Nanotechnologie mit Blick auf Störfälle erörtert. Sie kommen zum Schluss, dass es keine nanospezifischen Wege der störfallmässigen Freisetzung von Nanomaterialien gibt, das heisst die Sicherheitsstandards für Chemikalien können auch für Nanomaterialien angewendet werden. Dazu gehören die separate Lagerung von brennbaren Lösungsmitteln und getrennte Rückhaltebecken. Das Potential der Freisetzung in die Umwelt von Nanomaterialien sei in pulvriger Form grösser als im Falle von Suspensionen (in einer Flüssigkeit fein verteilte Festkörper). Die Problematik mit nanohaltigen Pulvern könne aber gelöst werden wie bei konventionellen chemischen Stäuben.

Toxikologische Studien würden zeigen, dass keine schlüssige Antworten betreffend der Toxizität von Nanomaterialien gegeben werden können, da diese von der Art des Nanomaterials abhängt und zusätzlich massgebend bestimmt werden durch die Faktoren der Funktionalisierung, der jeweiligen Oberflächenreaktivität, Grösse und Form der Nanomaterialien. Ein wichtiger Schritt sei deshalb die obligatorische Aufnahme von nanospezifischen Daten in die Sicherheitsdatenblätter. Zudem plädieren die Autoren für ein regelmässiges Monitoring der Produktion und Anwendung von Nanomaterialien. Dies vor allem deshalb, weil grosse Produktionsmengen von Nanomaterialien die höchsten potentiellen Störfallrisiken darstellen.

 

Eine Studie des Bundesamts für Umwelt befasste sich mit Störfallszenarien bei Brand- und Explosionseigenschaften von Nanomaterialien. Sie kommt zum Schluss, dass zurzeit zu wenig Grundlagendaten für eine abschliessende Beurteilung vorliegen, es aber trotzdem keinen Anlass gibt, sofort spezifische Regelungen für Nanomaterialien im Bereich der Brand- und Explosionseigenschaften in die Störfallverordnung aufzunehmen.

Vergleichbare Schlüsse zog auch eine Studie der EMPA, die mögliche neuartige Störfallszenarien in Zusammenhang mit der Human- und Ökotoxizität von Nanomaterialien untersuchte. Auch hier hatten die Untersuchungen gezeigt, dass zurzeit zu wenig Grundlagendaten für eine abschliessende Beurteilung vorliegen, aber dass es aus diesem Blickwinkel keinen Anlass dazu gebe, sofort spezifische Regelungen für Nanomaterialien in den Bereichen Human- und Ökotoxizität in die Störfallverordnung aufzunehmen.