14.2.2011 | Lebensmittel

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Bild: Maja Dumat / pixelio.de

Der Generalanwalt des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) hat eine wegweisende Empfehlung für das EuGH-Urteil zur Verunreinigung von Honig durch den Mais MON810 gegeben. Er bestätigt im Wesentlichen die Rechtsauffassung der klagenden Imker: Auch geringste Mengen des Blütenpollens vom Gentech-Mais MON810 im Honig führen dazu, dass der Honig zu einem gentechnisch veränderten Lebensmittel wird und seine Verkehrsfähigkeit verliert. Das deutsche Bündnis zum Schutz der Bienen vor Agro-Gentechnik begrüsste den Antrag des Generalanwalts. Imker könnten sich bei dieser Rechtsauslegung besser gegen Gentech-Felder wehren. Das abschliessende Urteil des EuGH erfolgt in den nächsten Monaten.

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