7.9.2011 | Lebensmittel

Bild_honigtopf

Bild: de.wikipedia.org

Honig, der mit gentechnisch veränderten Pollen verunreinigt wurde, ist nicht verkehrsfähig. Dies das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), der zum Schluss kommt, dass ungewollte und geringste Mengen an Gentech-Pollen dazu führen, dass der Honig nicht mehr verkauft werden darf. Der Gerichtshof besagt, dass Produkte wie Honig, die Gentech-Pollen enthalten, Lebensmitteln entsprechen, die Zutaten enthalten, die aus GVO hergestellt werden. Er stellt damit fest, dass Gentech-Pollen als „hergestellt aus GVO“ anzusehen ist. Der Pollen sei kein Fremdstoff und keine Verunreinigung, sondern ein normaler Bestandteil dieses Produkts und deshalb als Zutat einzustufen. Dadurch werde der Pollen vom Geltungsbereich der Verordnung erfasst und müsse einer Zulassungsregelung unterworfen werden. Damit bestätigt der EuGH, dass Honig, der Pollen des gentechnisch veränderten Mais MON810 enthält, ein gentechnisch verändertes Lebensmittel im Sinne des europäischen Gentechnikrechts ist und eine entsprechende Zulassung benötigt. In Deutschland fordert der BUND die Bundesregierung angesichts des Urteils auf, den Schutz von Honig im Gentechnikgesetz zu regeln. Abstandsregelungen von fünf Kilometern zwischen Gentechnik-Feldern und Bienestöcken seien dafür notwendig.

externer Link: Pressemitteilung Gerichtshof der Europäischen Union
externer Link: BUND
externer Link: Spiegel-Online: Richter stoppen Genhonig - Schlappe für Agrarlobby
externer Link: Transgen.de