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Bild: Bio Suisse


Gesunde Lebensmittel gehören zu den unverzichtbaren Lebensgrundlagen des Menschen. Die Gentechnologie ermöglicht eine qualitativ neuartige Manipulation aller unserer Nahrungsquellen. Nahrung, die direkt aus der Natur stammt, wird als unvollkommen gewertet und einer gentechnischen Optimierung unterworfen. Ökologische und ernährungsphysiologische Mängel natürlicher Nahrungsquellen sollen eliminiert werden, die Produktivität nochmals gesteigert, die Herstellungsprozesse weiter beschleunigt werden. Zusätzlich will man neue Geschmackserlebnisse anbieten und eine neue Esskultur eröffnen. Nachdem auf Laborebene gentechnische Eingriffe an sozusagen allen wichtigen Nahrungsquellen bereits vollzogen sind, findet namentlich in den USA eine Durchdringung des Lebensmittelmarktes mit genmanipulierten Produkten statt. In der Schweiz und in Europa herrscht grosse Zurückhaltung, nicht zuletzt, da eine grosse Mehrheit der Bevölkerung (60-80%) gentechnisch veränderte Lebensmittel ablehnt. Umwelt- und Gesundheitsrisiken, die beim Konsum von Gentech-Lebensmitteln resultieren können, sind heute nicht hinreichend voraussagbar und können keineswegs ausgeschlossen werden.

Mittels Gentechnik erfolgt ein technischer Eingriff in Nahrungsbestandteile, der im deutlichen Gegensatz zur Naturbelassenheit steht, denn die Gentechnik isoliert die Nahrungsquelle aus ihrem Kontext und funktioniert sie im Reagenzglas effizient, gezielt und meist unter Verwendung artfremder Gene um.

Mit der Annahme der Gentechfrei-Initiative ist garantiert, dass bis Ende 2010 Lebensmittel direkt aus dem Anbau in der Schweizer Landwirtschaft gentechnikfrei sind. Der Bundesrat und das Parlament haben das Moratorium um 3 Jahre verlängert. Damit dürfen bis Ende November 2013 keine Bewilligungen für das Inverkehrbringen von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Schweizer Landwirtschaft erteilt werden. Gewisse GVO-haltige Lebensmittelprodukte können aber in die Schweiz importiert und verarbeitet werden. Der Import ist wesentlich vom Markt geregelt und unterliegt den Kennzeichnungsregelungen.

Stand bewilligter Gentech-Lebensmittel

Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat den gesetzlichen Auftrag, gentechnisch veränderte Lebensmittel bezüglich des Gesundheits- und des Täuschungsschutzes zu prüfen und einen Entscheid zu fällen. Das BAG berichtet auf seiner Homepage über den Status der Anmeldungen und Bewilligungen im Bereich GVO-Lebensmittel.

Gesundheitsrisiken

Bereits 1999 hat ein Fütterungsversuch von Ratten mit genmanipulierten Kartoffeln eine erste heftige Kontroverse ausgelöst (insektenresistente Kartoffeln mit einem Lektin-Gen aus dem Schneeglöckchen Galanthus nivellus). Die Resultate des renommierten Lebensmittelchemikers Arpad Pusztai waren alarmierend, da die Ratten Organschäden und Schwächungen des Immunsystems aufwiesen.

Die Französische Kommission für Biomolekularforschung (Commission du Génie Bio-moléculaire, CGB) erklärte im Frühling 2004 den Gentech-Mais MON863 in einem vertraulichen Bericht als nicht sicher. Die CGB könne ein Risiko für die tierische Gesundheit bei einer Fütterung mit diesem Gentech-Mais nicht ausschliessen, da Veränderungen an den Versuchstieren bisher nicht befriedigend erklärt werden konnten.


In Australien wurde 2005 ein mehrjähriger Versuch mit gentechnisch veränderten Erbsen aus Sicherheitsbedenken abgebrochen worden. Mäuse, die mit insekten-resistenten Erbsen gefüttert wurden, haben Lungenschädigungen aufgewiesen.

Eine Neuauswertung der Fütterungsversuche von Monsanto zeigte bei drei gentechnisch veränderten Mais-Varianten (MON810, MON863, NK603), dass insbesondere die Blutwerte für Leber und Nieren signifikante Veränderungen aufweisen.

Eine Fütterungs-Studie des italienischen Forschungsinstitutes für Ernährung und Lebensmittel kommt zum Ergebnis, dass Gentech-Mais MON810 signifikante Veränderungen im Immunsystem bei Mäusen bewirken kann.

In einer Studie im Auftrag des österreichischen Ministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend wurden bei Labormäusen, die mit einer Diät gefüttert wurden, die zu einem Drittel aus gentechnisch verändertem Mais NK603xMON810 bestand, geringere Reproduktionsleistungen festgestellt.

Italienische Forscher fanden bei der Fütterung von Ziegen mit Gentech-Soja (herbizidresistente Roundup Ready Soja) Fragmente der Fremd-DNA (des 35S Promotors und des Herbizidresistenz-Gens CP4 EPSPS) in Organen. Zusätzlich wurden Unterschiede in den Enzymaktivitäten festgestellt.

Forscher an der Universität Sherbrooke im kanadischen Quebec haben das Blut von Menschen, die nachweislich Lebensmittelprodukte aus herbizidresistenten bzw. schädlingsresistenten Gentech-Pflanzen konsumiert haben, untersucht. Gemessen wurde die Konzentrationen der Herbizide Glyphosat und Glufosinat (und deren hauptsächlichen Metaboliten) sowie das Bt-Toxin, das vom Cry1AB-Gen aus schädlingsresistenten Gentech-Pflanzen stammt, im Blut von 39 nicht-schwangeren und 30 schwangeren Frauen sowie deren Foeten. Sowohl Glyphosat wie auch Glufosinat wurden im Blut einiger nicht-schwangeren Frauen gefunden. Besonders brisant am Resultat ist, dass 93% der untersuchten schwangeren Frauen und 80% derer Föten (d.h. das Bt-Toxin passiert sogar die Plazenta) sowie 69% der nicht-schwangeren Frauen das Bt-Toxin Cry1AB im Blut aufwiesen. Die Forscher empfehlen, den Einfluss von Gift-assoziierten (Pestizide, Bt-Toxine) Gentech-Lebensmitteln weiter zu erforschen.

Forscher in Frankreich begutachteten insgesamt 19 Studien an Säugetieren, die mit gentechnisch veränderten Sojabohnen bzw. Mais gefüttert wurden. Die Literaturstudie ergab, dass mehrere Datensätze auf Leber und Nierenprobleme bei den gefütterten Tieren hinweisen. Die Forscher kommen damit zum Schluss, dass die heute vom Gesetzgeber verlangten 90-Tage-Fütterungsversuche unzureichend sind, um chronische Toxizitäten zu erkennen.

externer Link: Publikation

Kennzeichnung

Bei der Verwendung von GVO-Erzeugnissen in Lebensmitteln besteht in der Schweiz eine umfassende Deklaration, um Konsumentinnen und Konsumenten vor Täuschung zu schützen und ihnen die Wahlfreiheit zwischen herkömmlichen und gentechnisch veränderten Lebensmitteln zu ermöglichen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG gibt eine Übersicht zu den Kennzeichnungsbestimmungen.


Bei Lebensmitteln aus tierischer Produktion besteht aber eine gravierende Lücke: Einerseits sind Lebensmittel aus tierischer Produktion in Bezug auf Gentech- Fütterung nicht deklarationspflichtig und andererseits ist die Auslobung gentechnikfreier Produkte – im Vergleich zu etwa den Bestimmungen in Deutschland – erschwert und mit gängigen Begriffen wie «gentechfrei» nicht möglich.

Kontrolle

Das Bundesamt für Gesundheit bietet ein Internetangebot zu Lebensmittelkontrollen an. Jährlich wird ein zusammenfassender Bericht über die Ergebnisse der Kontrollen der kantonalen Vollzugsbehörden, die jedes Jahr mehrere hundert Lebensmittelproben auf Anteile gentechnisch veränderter Organismen (GVO) untersuchen, aufgeschaltet.

Warenflusstrennung

Wer mit GVO umgeht, hat dafür zu sorgen, dass keine unerwünschten Vermischungen mit herkömmlichen Organismen auftreten. Dazu muss ein Qualitätssicherungssystem vorliegen. Das Bundesamt für Gesundheit BAG publizierte eine Studie, welche aufzeigt, dass die Lebensmittelproduzenten und -importeure die Warenflüsse von gentechnisch veränderten und herkömmlichen Erzeugnissen trennen können.

Ethische Betrachtung zu gentechnisch veränderten Lebensmitteln

Die Eidgenössische Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich EKAH befasst sich mit Gentech-Lebensmitteln aus ethischer Sicht. Eine Broschüre der EKAH befasst sich mit den geltenden Beurteilungskriterien des schweizerischen Lebens- und Futtermittelrechts. Es wird zudem dargelegt, welche zusätzlichen, über die geltenden Kriterien hinausgehenden Aspekte aus ethischer Sicht zu berücksichtigen sind.

PubliForum Gentechnik und Ernährung

Im Jahr 1998/99 wurde im Rahmen des PubliForum den Entscheidungstragenden Hinweise über die Einstellung der schweizerischen Bevölkerung zur Gentechnik und ihren Anwendungen im Ernährungsbereich geliefert. Das Bügerpanel forderte ein Moratorium für die Herstellung und Vermarktung von gentechnisch veränderten Organismen. Die beteiligten Bürgerinnen und Bürger brachten damit zum Ausdruck, dass sie in Zukunft keine Gentech-Lebensmittel auf ihren Tellern wollen.

Revisionen Lebensmittelrecht

Oktober 2009
Mit Eingabefrist bis am 31. Oktober 2009 wurde eine Vernehmlassung zur Änderung des Lebensmittelgesetzes LMG eröffnet. Mit den vorgeschlagenen Änderungen soll die Schweiz zukünftig an den Systemen der Lebensmittel- und Produktsicherheit der Europäischen Union (EU) teilnehmen können. In einem globalisierten Markt ist dies eine wichtige Voraussetzung für die Gewährleistung des Gesundheitsschutzes. Die Angleichung, welche der Bundesrat vorschlägt, soll gleichzeitig zur Vereinfachung des Warenverkehrs mit der EU und zur Senkung des Preisniveaus in der Schweiz beitragen.