Deklaration

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Deutsches Label "Ohne Gentechnik", Bild: www.ohnegentechnik.org

GVOs müssen in der Schweiz deklariert werden. So sollen Konsumentinnen und Konsumenten beim Einkauf GVO-Bestandteile in Lebensmitteln anhand der Kennzeichnung auf der Etikette erkennen. Ein entsprechender Hinweis muss sich im Verzeichnis der Zutaten befinden, allenfalls auch bei der Sachbezeichnung des Produktes. Die Deklarationsbestimmungen für gentechnisch veränderte Organismen sind massgebend für die Wahlfreiheit der Landwirte (Futtermittel) sowie der Konsumenten (Lebensmittel).

Stand Lebensmittel

Gentechnisch veränderte Organismen (GVO) dürfen in der Schweiz nur mit einer Bewilligung des BLV in Lebensmitteln in Verkehr gebracht werden. Vier gentechnisch veränderte Pflanzenlinien sind bewilligt: drei Maislinien (Bt176, Bt11, MON810) und eine Sojalinie (40-3-2, bekannt als Roundup Ready-Soja). Der Lebensmittelhandel verzichtet in der Schweiz jedoch freiwillig auf den Verkauf von Produkten, die gentechnisch veränderte Bestandteile enthalten.

Bei importierten tierischer Produktion besteht jedoch eine Deklarationslücke, da diese Lebensmittel nicht als Gentechnik deklariert werden müssen, auch wenn den Tieren gentechnisch veränderte Futtermittel verfüttert wurden.

Die Auslobung gentechnikfreier Produkte mit der Kennzeichnung «ohne Gentechnik» ist in der Schweiz durch gesetzliche Auflagen im Vergleich zu unseren Nachbarländer stark erschwert. Bestrebungen, die entsprechende Verordnung zu revidieren, sind bislang gescheitert. Der Bundesrat ist bereit, im Lichte der internationalen Entwicklungen eine Ergänzung der bestehenden Bestimmungen zur Kennzeichnung von Lebensmitteln mit dem Hinweis «ohne Gentechnik hergestellt» bezüglich Lebensmitteln tierischen Ursprungs zu prüfen, wie dies eine Motion von Nationalrat Jacques Bourgeois fordert.