9.2.2012 | Deklaration
Bild: www.whytraveltofrance.com
In Deutschland gibt es seit drei Jahren eine Kennzeichnung „Ohne Gentechnik“, die am Markt immer mehr Bedeutung erlangt. Frankreich führt nun ebenfalls per 1. Juli 2012 eine Kennzeichnung für Produkte ein, die ohne Gentechnik hergestellt wurden. Die Beschriftung „Sans OGM“ darf dann auf pflanzlichen Produkten stehen, wenn sie weniger als 0,1% gentechnisch veränderte Organismen zufällig oder unvermeidbar enthalten. Tierische Produkte werden entsprechend einer Verunreinigung der Futtermittel von 0,1% bzw. 0,9% ausgewiesen. Honig darf dann als gentechnikfrei gekennzeichnet werden, wenn im Umkreis von drei Kilometern vom Bienenstock keine Gentech-Pflanzen wachsen. In der Schweiz existiert auch eine gesetzlich festgelegte Kennzeichnungsregelung „Ohne Gentechnik hergestellt“ für Gentech-Lebensmittel (VGVL Artikel 7 Absatz 8). Die Bedingungen sind aber derart strikte, dass die Kennzeichnung kaum praktikabel ist. Eine Kennzeichnung tierischer Produkte aus Gentech-Fütterung ist in der Schweiz nicht erlaubt. Auch gibt es keine spezifischen Regelungen für gentechnikfreien Honig.
externer Link: Agrarheute.com
externer Link: Verordnung 2012-128 zur Kennzeichnung von Lebensmitteln „sans organismes génétiquement modifiés“
externer Link: VGVL Artikel 7 Absatz 8