Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
News zu Freisetzungen
- Freisetzungsversuch mit gentechnisch verändertem Weizen - mögliche Interessenkonflikte
- Weiterer Freisetzungsversuch am Reckenholz
- Freisetzungsversuch mit Gentech-Mais: teuer, problematisch und nutzlos
- Teurer Freisetzungsversuch mit Gentech-Gerste – kein Nutzen für die Schweizer Landwirtschaft
- Freisetzungsversuche mit transgenem Mais und Gerste geplant
- Die südafrikanische Regierung lehnt Monsantos trockenheitstolerante GV-Maissorte mit drei gestapelten Eigenschaften ab
- Versuchslabor Afrika: ETH testet Gentech-Maniok in Nigeria gegen den Willen der lokalen Bevölkerung
- Golden Rice versagt bei Versuchen in Indien
- Australische Gentechbananen mit Pro-Vitamin A für Afrika
- Ständerat beharrt auf seiner Position zu Antibiotika-Markergenen
Links
Rechtliche Grundlagen
- externer Link: Gentechnikgesetz
- externer Link: Freisetzungsverordnung
Freisetzungsversuche
Bild: Sigrid Fuhrmann / www.biosicherheit.de
Das Gentechnikgesetz ist nach dem so genannten step-by-step-Verfahren aufgebaut, d.h. im Rahmen der Bewilligung von gentechnisch veränderten Organismen müssen die GVO stufenweise in Labor- und Gewächshausversuchen, dann in Freisetzungsversuchen untersucht werden, bevor sie in Verkehr gebracht werden dürfen. Die Schritte vor dem Inverkehrbringen in der Landwirtschaft sollen dazu dienen, Informationen über den GVO bereit zu stellen, um damit unerwünschte Effekte beim kommerziellen Einsatz möglichst auszuschliessen.
Vom Anbau-Moratorium in der Schweiz sind kleinflächige Freisetzungsversuche zu Forschungszwecken ausgenommen. Freisetzungsversuche, die beispielsweise eine Vorabklärung der Sicherheit für das spätere Inverkehrbringen zum Schwerpunkt haben, sind in der Schweiz zulässig.