Für eine Welt ohne Gentechnik
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Schweizer Allianz Gentechfrei, 8032 Zürich
News zu Gentechnikrecht
- Medienmitteilung: Adieu Vorsorgeprinzip und Wahlfreiheit
- Die EU erfüllt Wünsche der Gentech-Konzerne - die Schweiz muss mehr Vorsicht walten lassen!
- Die EU erfüllt Wünsche der Gentechnik-Konzerne
- Neue Gentechnik: EU vertagt Entscheid - auch die Schweiz sollte Vorsicht walten lassen
- Bundesratsbericht: Auch die neue Gentechnik ist Gentechnik
- Vorsorgeprinzip ist nicht innovationsfeindlich
- Risiken gentechnischer Verfahren sind zum Schutz der Bevölkerung korrekt abzuklären
- Kein Freifahrschein für neue Gentechnik-Verfahren!
- Kein Blankoschein für neue Gentechnik-Verfahren!
Links
- externer Link: Bundesverfassung BV
- externer Link: BV Art. 74: Umweltschutz
- externer Link: BV Art. 120 Gentechnologie im Ausserhumanbereich
- externer Link: Gentechnikgesetz GTG
- externer Link: Freisetzungsverordnung FrSV
- externer Link: Einschliessungsverordnung
- externer Link: ECOGEN: Geschlossene Systeme: Öffentliches Verzeichnis
- externer Link: Cartagena-Verordnung, CartV
- externer Link: Umweltschutzgesetz
- externer Link: Epidemiengesetz
- externer Link: Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz
- externer Link: Landwirtschaftsgesetz
- externer Link: Tierschutzgesetz
- externer Link: Lebensmittelgesetz
- externer Link: Verordnung des EDI über gentechnisch veränderte Lebensmittel
- externer Link: Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung
- externer Link: Futtermittel-Verordnung
- externer Link: Verordnung GVO-Futtermittellisten
- externer Link: Saatgut-Verordnung
- externer Link: Buchhinweis: Errass Christoph: Öffentliches Recht der Gentechnologie im Ausserhumanbereich (2006)
Chronologie Gentechnikrecht
Verlängerungen des Anbaumoratoriums siehe Chronologie Moratorium
Mai 2012
Eine Motion im Nationalrat beauftragt den Bundesrat die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, damit das geltende Moratorium für die Landwirtschaft nach Ablauf am 27. November 2013 weiterhin befristet gilt. Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.
- externer Link: Motion Ritter
Mai 2012
Am 9. Mai 2012 hat der Bundesrat die revidierte Einschliessungsverordnung auf den 1. Juni 2012 in Kraft gesetzt. Die Revision war nötig geworden wegen der neuen Rechtsgrundlagen des Gentechnik- und des Umweltschutzgesetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten und krankheitserregenden Organismen. Neu macht die Verordnung auch Vorgaben für den Umgang mit gebietsfremden Organismen.
- externer Link: Medienmitteilung Bundesamt für Umwelt
- externer Link: Einschliessungsverordnung ESV
Dezember 2011
Die Freisetzungsverordnung sieht vor, dass das Bundesamt für Umwelt ein Monitoringsystem aufbaut, damit die Existenz von gentechnisch veränderten Pflanzen in der Umwelt frühzeitig erkannt werden kann. Das Bundesamt für Umwelt BAFU hat entsprechende Projekte gestartet.
- externer Link: Medienmitteilung Bundesamt für Umwelt
- externer Link: Freisetzungsverordnung Artikel 51 Umweltmonitoring
Juli 2011
Die Einschliessungsverordnung beauftragt das Bundesamt für Umwelt, Listen der zugeordneten Organismen und der biologischen Sicherheitssysteme zu führen. Diese Listen betreffen natürliche Mikroorganismen. In den vorliegenden Listen finden sich die offiziell eingruppierten Bakterien, Viren, Parasiten und Pilze.
- externer Link: Bundesamt für Umwelt: Einstufung von Organismen: Bakterien, Viren, Parasiten, Pilze
März 2010
In der Schlussabstimmung der Frühjahrsession 2010 haben der Ständerat und der Nationalrat eine dreijährige Moratoriumsverlängerung angenommen. Dazu wird das Gentechnikgesetz angepasst (Übergangsbestimmung Artikel 37a).
Juli 2009
Der Bundesrat veröffentlicht am 1. Juli 2009 eine Botschaft zur Änderung des Gentechnikgesetzes (Verlängerung des GVO-Moratoriums in der Landwirtschaft).
- externer Link: Änderung Gentechnikgesetz
Oktober 2008
Der Bundesrat hat die revidierte Freisetzungsverordnung auf den 1. Oktober 2008 in Kraft gesetzt. Die Revision war nötig aufgrund der neuen, strengeren Rechtsgrundlagen des Gentechnik- und des Umweltschutzgesetzes für den Umgang mit gentechnisch veränderten, pathogenen und gebietsfremden Organismen.
- externer Link: Medienmitteilung BAFU
- externer Link: Freisetzungsverordnung
März 2006
Die SAG stellt den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Freisetzungsverordnung zur Verfügung. In der Stellungnahme wird betont, dass sie die Kennzeichnungslimite von 0.1% für Erzeugnisse, mit denen direkt in der Umwelt umgegangen werden soll, als einen entscheidenden Faktor für die Diskussion nach der Moratoriumsphase erachtet wird. Wenn der Schutz der Umwelt, der Produktion ohne Gentechnik und der Wahlfreiheit der Konsumierenden umgesetzt werden soll, muss der Deklarationswert von 0.1% insbesondere auch für Saatgut und Pflanzgut gelten (zurzeit gilt gemäss Saatgutverordnung ein Deklarationswert von 0.5%).
Dezember 2005
Der Bundesrat wollte noch vor der Volksabstimmung zur Gentechfrei-Initiative die Koexistenz regeln und hat einen Entwurf für eine Koexistenzverordnung in die Vernehmlassung geschickt. Die SAG und das FiBL stellten den angeschlossenen Organisationen eine Muster-Stellungnahme zum Entwurf der Koexistenzverordnung zur Verfügung. Ende Dezember reicht die SAG zu Handen des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement ihre Stellungnahme zum Entwurf der Koexistenzverordnung ein.
November 2004
Der Bundesrat verabschiedet die Cartagena-Verordnung, die im Wesentlichen die Ausfuhr von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) regelt.
- externer Link: Medienmitteilung Bund
- externer Link: Cartagena-Verordnung, CartV
Januar 2004
Das Gentechnikgesetz, das vom Parlament am 21. März 2003 verabschiedet wurde, tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
- externer Link: Medienmitteilung Bund
- externer Link: Gentechnikgesetz GTG