Das Urteil des europäischen Gerichtshofes (EuGH) vom 25. Juli 2018 gibt klare rechtliche Vorgaben für den Umgang mit neuen gentechnischen Verfahren an. 75 Unternehmen der gentechnikfreien Lebens- und Futtermittellandwirtschaft aus zehn europäischen Ländern begrüssen das Urteil in einem offenen Brief an die EU-Kommission. Sie fordern eine zügige Umsetzung der notwendigen Massnahmen zur Absicherung der gentechnikfreien Produktion in Europa.
Bei den Unterzeichnenden handelt es sich unter anderen um bedeutenden Firmen wie Edeka und Rewe, die 833000 Mitarbeiter beschäftigen. Aus der Schweiz hat die Blattmann AG, eine seit 160 Jahren bestehende Firma, die Nahrungsmittelindustrie in der Schweiz und in ganz Europa mit biologisch hergestellten Zutaten beliefert, unterschrieben. Die Unterzeichnenden setzen sich für den Schutz des europäischen Binnenmarktes vor Gentech-Produkten aus nichteuropäischen Ländern ein. Sie verlangen, dass die EU-Kommission dafür sorgt, dass Nachweisverfahren für die mit den neuen Verfahren hergestellte Produkte zur Verfügung gestellt werden. Die Kommission soll zudem die Kennzeichnung, Rückverfolgbarkeit und effektive Kontrollen für den Import von Agrargütern aus den Ländern, in denen mit neuer Gentechnik hergestellte Pflanzen angebaut werden, gewährleisten. Zudem soll ein globales Transparenzregister erstellt werden, das weltweit alle gentechnisch veränderten Organismen, unabhängig von der Methode womit sie hergestellt wurden, erfasst. Dieses Register würde weltweit allen Ländern die Möglichkeit geben, die neuen GVOs zu verfolgen und das Protokoll von Cartagena über die biologische Sicherheit umzusetzen.
Im Oktober 2018 forderte die Kommission die europäischen Experten des ENGL (Europäische Netzwerk der GVO-Laboratorien) auf, an einer Stellungnahme zum Thema „Nachweisbarkeit von Veränderungen durch neue gentechnische Verfahren“ zu arbeiten. Aktuell versucht aber die Lobby der Agrarindustrie, die Aufweichung der bestehenden EU-Gentechnik-Gesetzgebung zu erreichen. Dies widerspricht dem Urteil des EuGHs. Europa braucht kein neues Gentechnikrecht. Stattdessen soll das geltende Gentechnikrecht ordnungsgemäss angewendet werden. Das Urteil stellt unmissverständlich klar, dass auch die mit den Verfahren der Neuen Gentechnik erzeugten Produkte gentechnisch veränderte Organismen (GVO) sind. Diese unterliegen damit der EU-Gentechnikgesetzgebung, und es gelten für sie das Vorsorgeprinzip, die Notwendigkeit einer Risikoabschätzung und die Kennzeichnungspflicht.
Mit einer Aufweichung der EU-Gentechnikgesetztes kämen mittels neuer Gentechnik hergestellte Lebens- und Futtermittel ungetestet und unsichtbar auf den Markt. „Wir, als „Ohne Gentechnik“ wirtschaftende Unternehmen, wollen auf keinen Fall unwissentlich GVO in Umlauf bringen und damit das hohe Vertrauen der Konsumenten in unsere kontrolliert gentechnikfreien Produkte gefährden. Daher ist eine verlässlich funktionierende Rückverfolgbarkeit, mit validen Systemen für Nachweisverfahren, für uns unverzichtbar“, erklären die Unternehmen in ihrem offenen Brief.
- Externer Link: Offener Brief