NFP 59

nfp59 freisetzung Kopie
Bild: www.konsortium-weizen.ch

Der Bundesrat hatte nach der Annahme des Anbau-Moratoriums im November 2005 beschlossen, dass die Forschung mehr Wissen über den Nutzen und die Risiken von GVP erarbeiten soll und hat das Nationale Forschungsprogramm NFP 59 „Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen“ mit einem Budget von 12 Millionen Franken lanciert. In einem Auswahlprozess hatte die Leitungsgruppe dem Nationalen Forschungsrat 29 Projekte zur Bewilligung vorgeschlagen, welche so genehmigt wurden. Die Forschungsarbeiten starteten im Juni 2007.

Im Rahmen eines der Projekte des NFP 59 untersuchten Forschende der Universität Zürich, der ETH Zürich und der Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART gemeinsamen Freisetzungsversuchen den Nutzen und die Risiken von gentechnisch verändertem pilzresistentem Weizen von 2008 bis 2011. Diese Versuche wurden vom Bundesamt für Umwelt BAFU im September 2007 bewilligt.

Im August 2012 wurde Synthesebericht zum Gesamtprogramm publiziert. Die SAG hat sich intensiv mti dem Bericht auseinandergesetzt und bekräftigt: Die Schweiz kann und soll auf den kommerziellen Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen verzichten. Der Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen bringen der Schweiz weder einen ökonomischen noch einen ökologischen Nutzen, hingegen sehr viele Unwegsamkeiten.