28012016 ifoam
Eine der neuen Editiertechniken CRISPR, Bild: Illustration von Sébastien Thibault

Die IFOAM EU, die Dachorganisation von über 330 Organisationen, Vereinigungen und Unternehmen des ökologischen Landbaus in Europa hat im Januar frühzeitig ein Positionspapier über die neuen Editiertechniken im Gentechnikbereich veröffentlicht. Das Papier geht der rechtlichen Interpretation der Europäischen Kommission voran, welche sich voraussichtlich im März 2016 dazu äussern wird. Die Vereinigung für biologische Landwirtschaft sieht weder legale, noch technische Gründe, das GVO-Recht bei den neuen gentechnischen Verfahren zu umgehen. Sie warnt vor wirtschaftlichen Einbussen, falls die europäische Kommission die Zulassung solcher GV-Produkte für den Markt ohne Prüfung bewilligt.

Die IFOAM weist darauf hin, dass die neuen Techniken die gleichen potenziellen Risiken aufweisen können, wie GV-Pflanzen, die bereits auf dem Markt sind. Sie sollten weder für die biologische Landwirtschaft genutzt werden, noch sollten sie freigesetzt werden. Jeglicher Versuch die neuen Techniken ohne Risikobewertung, Verfolgbarkeit und Kennzeichnung in die Lebensmittelkette einzufügen würde fehlschlagen, wie dies bereits bei den ersten Freisetzungen vor 20 Jahren in Europa der Fall war. Die Kommission sollte laut IFOAM die Konsumenten und Konsumentinnen entscheiden lassen, ob sie solche Produkte kaufen wollen oder nicht. Dies funktioniert aber nur mit einer Kennzeichnungspflicht.

Man brauche Innovation in der Pflanzenzucht und neue agronomische Denkansätze, um das Beste aus der genetischen Vielfalt von Pflanzen herauszuholen, sagt Eric Gall, strategischer Leiter der IFOAM EU. Innovation brauche aber keine Gentechnik, die unvorhersehbare Nebenwirkungen mit sich bringe.

Im Positionspapier werden die neuen gentechnischen Verfahren in der Pflanzenzucht beschrieben wie z.B. Cisgenese oder CRISPR/Cas. IFOAM vertritt die Ansicht, dass diese Zuchttechniken den Prinzipien der Biolandwirtschaft wiedersprechen und somit auch nicht verwendet werden dürfen. Wenn diese neuen Editiertechniken nicht dem GVO-Gesetz unterliegen, sei die Wahlfreiheit der Züchter, Bauern und Konsumenten bedroht.