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Wie eine heute veröffentlichte Studie der Europäischen Kommission zeigt, sollen die Sicherheitsbestimmungen für die Neue Gentechnik in der EU zukünftig massiv abgebaut werden. Dies könnte zu mangelnder Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnungspflicht für genomedierte Pflanzen und Tiere führen. Die EU setzt auf hypothetische Wunderpflanzen, bei denen Nachweis und Rückverfolgbarkeit schwierig sind. Dies gefährdet das Vorsorgeprinzip und steht im Widerspruch zum EuGH-Urteil von 2018. Die EU Kommission nimmt damit in Kauf, dass der Schutz des europäischen Marktes vor unerlaubten Importen nicht mehr gewährleistet werden kann und es zu unkontrollierten Freisetzungen von genomeditierten Pflanzen in die Umwelt kommen könnte.
Es gibt keine wissenschaftlichen oder rechtlichen Gründe, neue gentechnische Verfahren von Risikobewertung, Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung auszunehmen. Der Einsatz gentechnischer Verfahren bei Pflanzen und Tieren und deren Freisetzung in die Umwelt und die Nahrungskette können weitreichende, nicht absehbare Auswirkungen haben. Deshalb müssen sie reguliert und transparent entlang der gesamten Lebensmittelproduktionskette ausgewiesen werden – in der EU wie auch in der Schweiz.
Die Studie stösst bei Biolandbau, Umweltverbänden und den Grünen auf heftige Kritik.