240731DNASequnezierung 
Sequenzierung des Erbgutes der verwendeten Pflanzenlinien. Bild: Shutterstock

Forschende des Leibniz-Instituts für Pflanzengenetik und Kulturpflanzenforschung (IPK) und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel suchten seit Januar 2021 nach Ansätzen für den Nachweis und die Identifizierung genomeditierter Pflanzen und prüften diese auf ihre praktische Einsatzfähigkeit. In den rund drei Jahre dauernden Projektphase ist es den Forschenden gelungen, Analyseverfahren entwickeln, mit denen Mutationen - die zuvor bekannt waren - in genomeditierten Linien nachgewiesen werden können. Zudem hätten sich im Laufe des Forschungsprojektes Hinweise auf einen analytischen Ansatz bestätigt, der – in bestimmten Fällen – herangezogen werden könnte, um genomeditierte Linien als solche zu identifizieren, sie also von einer konventionellen Linie mit derselben Mutation zu unterscheiden, schreiben die Forschenden. Die Experimente fanden im geschlossenen System ohne Freisetzung statt.

Ausgangspunkt für das Projekt waren Gersten- und Rapslinien, in deren Erbgut die Forschende der beteiligten Institute mit der Genschere CRISPR/ Cas gezielt kleine Veränderungen (Mutationen) eingebracht hatten. Für den Nachweis der Mutationen wurden Ansätze erprobt, die auf Verfahren der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) und des Next Generation Sequencing (NGS) basieren. Zur Identifizierung verfolgten die Forschenden den Ansatz, weitere Mutationen im Erbgut der genomeditierten Linien heranzuziehen, die in der Nähe der induzierten Mutation liegen und in Vergleichslinien nicht vorhanden sind.

Für die untersuchten Gersten- und Rapslinien konnten jeweils zwei Analyseverfahren etabliert werden, die den zuverlässigen Nachweis der eingebrachten Mutationen, auch in Saatgutmischungen mit nur 0,9% und 0,1% Mengenanteil, erlaubten. Am Projekt beteiligte akkreditierte Referenzlabore optimierten die Verfahren und testeten sie erfolgreich auf Spezifität, Selektivität und Anwendbarkeit.

Nachweis- und Identifizierungsverfahren für die amtliche Kontrollen benötigt

Pflanzen, deren Erbgut mithilfe neuer Gentechniken verändert wurde, fallen in der EU und auch in der Schweiz aktuell unter die Regulierungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO). Für die Marktkontrolle und als Voraussetzung für das Inverkehrbringen von GVO werden gerichtsfeste Nachweis- und Identifizierungsverfahren für die amtliche Kontrolle benötigt, die erlauben, genomeditierte von klassischen Züchtungsprodukten zu unterscheiden – also eindeutig zu identifizieren. Bisher verfügbare Verfahren zum Nachweis von GVO, mit denen bekannte Fremd-DNA-Sequenzen detektiert werden, können nur eingeschränkt auf genomeditierte Pflanzen, die keine solchen DNA-Sequenzen enthalten, übertragen werden.

Allerdings zeigt die Studie, dass der jeweilige NGT-Eingriff, nach dem gesucht werden soll, genau dokumentiert und bekannt sein muss. Um dies sicherzustellen, müssten Unternehmen, die NGT-Pflanzen vermarkten wollen, dazu verpflichtet werden, Erbgutinformationen und Referenzmaterial den Kontrollbehörden zur Verfügung zu stellen, schreibt der Informationsdienst Gentechnik. Nach aktueller Rechtslage sind sie dazu nur verpflichtet, wenn sie in der EU oder in der Schweiz eine Zulassung für ihre Pflanze beantragen. Daher ist es für die Behörden aktuell schwierig Testverfahren für vier NGT-Pflanzen, die ausserhalb Europas bereits vermarktet werden, Nachweis- und Identifizierungsverfahren zu entwickeln.

Die aktuelle Studie, die das deutsche Bundesamt für Landwirtschaft und Ernährung in Auftrag gegeben hatte, zeigt, dass der Nachweis und die Identifizierung von NGT-Pflanzen zukünftig machbar sein werden, sofern entsprechende Forschungsprojekte in die Wege geleitet und gefördert werden. Eine Regulierung der neuen gentechnischer Verfahren mit dem Argument abzulehnen, dass deren Nachweis zu schwierig oder gar unmöglich sei, wie dies die Agrarindustrie und Teile der mit dieser verbandelten Wissenschaft und Politik stets beteuern, ist folglich mit gutem Gewissen nicht mehr haltbar.

  • Machbarkeitsstudie zu "Nachweis- und Identifizierungsverfahren für genomeditierte Pflanzen und pflanzliche Produkte“ abgeschlossen: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung