Die dunklen Wolken sind noch nicht weitergezogen: Die geplante Moratoriumsverlängerung darf nicht von den Zielen der Lebensmittelschutz-Initiative ablenken. Der Plan dahinter: Die Deregulierung in der EU abzuwarten, um dies auch in der Schweiz durchzuziehen. Bild: Zsofia Hock
Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) stimmt der Verlängerung des Anbaumoratoriums für gentechnisch veränderte Pflanzen bis 2027 zu – inklusive neuer Gentechnik. Eine an sich begrüssenswerte Entscheidung. Doch damit werden womöglich nur die Ergebnisse der momentan blockierten Gesetzgebungsprozesse in der EU abgewartet. Zurücklehnen ist nicht angesagt – die Lobbyarbeit der Industrie läuft im Hintergrund mit Vollgas weiter. Deshalb dürfen wir nicht zögern und uns durch dieses Manöver nicht von den Zielen der Lebensmittelschutz-Initiative ablenken lassen! Unterschreiben auch Sie!
In der Schweiz dürfen aktuell keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Dies gilt sowohl für die Produkte der neuen Gentechnik als auch der klassischen Gentechnik. Das Moratorium, das den Anbau solcher Pflanzen verbietet, läuft jedoch Ende 2025 aus. Nun wurde der WBK-N einen Vorschlag eingereicht, der das Moratorium bis 2027 verlängern soll. Nachdem die Kommission dem Vorschlag heute zugestimmt hat, kommt er demnächst in den National- und Ständerat.
Eine Verlängerung des Moratoriums ist dringend nötig und würde dem Vorsorgeprinzip als zentrales Element der Bundesverfassung entsprechen: Im Bereich der Risikobeurteilung und Nachweisverfahren der Produkte der neuen Gentechnik gibt es noch erhebliche Wissenslücken. Die heutige Diskussionslandschaft zur neuen Gentechnik wird durch wissenschaftlich nicht abgestützte Forderungen und Versprechungen geprägt, welche die neue Gentechnik als schnelle Lösung für die Probleme des Klimawandels und der Welternährung anpreisen. Erfahrungen mit Gentechprodukten, welche bereits auf dem Markt sind, belegen aber das Gegenteil.
Vorsicht – Ablenkungsmanöver!
Die angestrebte Verlängerung des Moratoriums bis 2027 ist kein Zufall. Erst im Juli 2024 wurde der Deregulierungszug in der EU ausgebremst. Die Vorlage hängt im Moment im EU-Rat fest, bei dem alle 6 Monate die Ratspräsidentschaft wechselt. Die von der industriefreundlichen belgischen Ratspräsidentenschaft angestrebte, massive Deregulierung der neuen Gentechnik wird nun von der gentechkritischen ungarischen Ratspräsidentenschaft blockiert. Wann und wie die Diskussion weitergehen soll, ist ungewiss – vor 2025 ist jedoch nicht damit zu rechnen.
Dass der Bundesrat, wie er am 4. September kommuniziert hatte, sich an der Gesetzgebung in der EU orientieren will – um, wie er angibt, u.a. eventuelle Handelshemmnisse aufzuheben – lässt aufhorchen. Denn laut dem aktuell geltenden Vorschlag in der EU sollen über 90% der Gesuche mit neuen Gentechnikpflanzen ohne Risikoprüfung, Monitoring oder Nachweisverfahren zugelassen werden. Mit einem Spezialgesetz kann der Bundesrat die strengen Vorschriften des aktuellen Gentechnikgesetzes umgehen und eine Deregulierung der neuen Gentechnik bewirken.
Jetzt handeln – Initiative unterschreiben!
Wir dürfen uns also nicht in Sicherheit wiegen und uns von den Zielen der Lebensmittelschutz-Initiative ablenken lassen. Die Moratoriumsverlängerung ist wichtig, doch noch entscheidender ist, dass die Schweizer Gesetzgebung in die richtige Richtung gelenkt wird. Denn Umwelt, Mensch und Tier müssen vor den Auswirkungen einer vorschnell zugelassenen Gentechnik geschützt bleiben.
Die Lebensmittelschutz-Initiative setzt sich dafür ein, die Wahlfreiheit der Konsument:innen zu sichern, Mensch, Tier und Umwelt durch eine umfassende Risikoprüfung zu schützen und die gentechnikfreie Produktion weiterhin zu ermöglichen.
Die SAG setzt sich aktiv dafür ein, dass die Ziele der Initiative im Bundeshaus bekannt werden. Helfen auch Sie mit und unterschreiben Sie die Initiative!