6.10.2011 | Humangenetik

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Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes zur Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) ab. Mit der PID will man ein selektives Verfahren einführen, das weit reichende ethische und gesellschaftspolitische Auswirkungen hat. Die PID ist nicht eingrenzbar, das zeigt die internationale Praxis. Gecheckt wird jede Abweichung oder mögliche Krankheit, für die ein Test vorhanden ist: Getestet wird sogar auf die Veranlagung für bestimmte Krebsarten, die, wenn überhaupt, erst im späteren Leben auftreten könnten. Es gibt keine verlässlichen Untersuchungen, wie sich das Verfahren auf die anschliessend geborenen Kinder und deren Entwicklung auswirkt. Der Basler Appell gegen Gentechnologie lehnt auch die Voraussetzungen ab, unter denen eine PID in der Schweiz jetzt zugelassen werden soll. Die Kriterien, mit denen der Bundesrat eine Einschränkung erreichen will, halten wir für untauglich. Auch der zweite Entwurf des Bundesrats ist unserer Auffassung nach nicht geeignet, die fragwürdige Untersuchung von Embryonen im Reagenzglas angemessen zu regulieren. Der Basler Appell gegen Gentechnologie fordert den Bundesrat zum wiederholten Mal auf, eine gesellschaftliche Debatte über die ethischen Fragestellungen dieser Technologie zu initiieren.

externer Link: Basler Appell: Vernehmlassungsantwort