Nanotechnologie

15.4.2011 | Nanotechnologie

bild_nano
Bild: Silber Nanopartikel. www.polymermicroscopy.com

Nanosilber wird heute bereits in Marktprodukten wie Zahnpasten, Zahnbürsten, Seifen, Kinderspielzeugen, Textilien oder in der Medizin eingesetzt. Die Konsumentinnen und Konsumenten haben nicht die Wahl, ob sie Produkte mit Nanosilber kaufen oder nicht. Es gibt keine gesetzliche Deklarationspflicht, das heisst es ist dem Hersteller überlassen, ob er eine korrekte Kennzeichnung auf dem Produkt angiebt oder eben nicht. In einer Stellungnahme zu Aspekten der Toxizität von Nanosilber hatte das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) bereits im Jahre 2009 empfohlen, auf den Einsatz von Nanosilber in Lebensmitteln und Produkten des täglichen Bedarfs solange zu verzichten, bis die Datenlage eine abschliessende Bewertung der gesundheitlichen Risiken erlaubt. Die Industrie hatte darauf den Einwand geltend gemacht, dass zur Abschätzung des gesundheitlichen Risikos von Nanosilber ausreichend Daten zur Verfügung stünden. Nun hat das BfR Experten aus Forschung und Wissenschaft sowie Vertreter von Verbänden und der Industrie zu einem Workshop eingeladen, um bestehende Risiken zu diskutieren. Laut BfR hat die Expertendiskussion die Einschätzung und mahnende Empfehlung des BfR bestätigt, denn es gäbe nach wie vor zu wenig gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse über die spezifischen Wirkungen von Silberpartikeln in Nanogrösse, sodass das gesundheitliche Risiko von nanosilberhaltigen Produkten nur schwer oder gar nicht abgeschätzt werden könne. Das BfR rät auch weiterhin von einem breiten Einsatz von Nanosilber in verbrauchernahen Produkten ab.

externer Link: Medienmitteilung Bundesinstitut für Risikobewertung
externer Link: Bundesinstitut für Risikobewertung: Stellungnahme 2009
externer Link: Nanosilber – antibakterieller Segen oder gefährlicher Sauberkeitswahn?
externer Link: Friends of the Earth: Nano-silver Report

4.4.2011 | Nanotechnologie

bild_nanomaterial
Bild: www.bafu.admin.ch

Die Verhandlungen zwischen Europäischem Parlament, EU-Ministerrat und EU-Kommission zur Kennzeichnung von Nanomaterialien in Lebensmitteln in der so genannten Novel-Food-Verordnung sind nach rund drei Jahren endgültig gescheitert. Folglich werden bis auf weiteres keine behördlichen Zulassungsverfahren und keine Kennzeichnung erfolgen, womit die Konsumentinnen und Konsumenten keine Sicherheit und Wahlfreiheit bei nanohaltigen Lebensmittelprodukten haben werden. Nanomaterialien werden heute in Lebensmitteln bereits als Rieselhilfen in beispielsweise Salz oder Brühe oder zur Verkapselung von Wirkstoffen wie Konservierungsmittel, Farbstoffe oder Nährstoffe verwendet. Mögliche Risiken bei der Aufnahme über den Magen-Darm-Trakt sind aber bisher kaum erforscht. In der Schweiz erscheint es dem Bundesrat wenig realistisch, dass die Schweiz im Alleingang eine Deklarationspflicht für alle Nanoprodukte einführt. Nach der Einschätzung des Bundes schliessen heutige Gesetze implizit auch synthetische Nanomaterialien bzw. Nanopartikel ein. Es gäbe somit zurzeit keinen Bedarf für eine nanospezifische Gesetzgebung.

externer Link: EU-Koordination
externer Link: BAG: Bericht Dialogplattform: Konsumenteninformationen zu Nano-Produkten
externer Link: Synthetische Nanomaterialien. Grundlagenbericht zum Aktionsplan 

21.1.2011 | Nanotechnologie

bild_schmink
Bild: tommyS, Pixelio.de

Nanopartikel aus Titandioxid, die für Farben, Kosmetikprodukte, Sonnencremen, Lebensmittelfarbstoffe oder Zahnpasta verwendet werden, können die Lunge schädigen. Dies belegten Forscher aus der Schweiz und Frankreich in einer Publikation in der renommierten Wissenschaftszeitschrift Proceedings of the National Academy of Sciences. Die Resultate zeigen, dass Titandioxid-Nanopartikel in der Lunge vergleichbar wie das in der Schweiz verbotene Asbest wirken können. Die Experimente ergaben eine entzündliche Wirkung von Titandioxid-Nanopartikel in der Lunge und dem Bauchfell. Die Publikation weist auf ein mögliches Krebsrisiko hin, besonders für Menschen, die beruflich hohen Konzentrationen dieser Nanopartikel ausgesetzt sind. Um die Aufnahme der Nanopartikel am Arbeitsplatz und im Alltag zu begrenzen, seien bessere Vorsichtsmassnahmen nötig. In der Schweiz gibt es keine spezifische Gesetzgebung zur Nanotechnologie. Nanopartikel in Produkten müssen nicht deklariert werden.

externer Link: Publikation (Abstract)
externer Link: Tages-Anzeiger
17.1.2011 | Nanotechnologie

bild_nano1
Bild: Aktionsplan Nanotechnologie 2015
(Ausschnitt des Titelblattes). www.bmbf.de


Das deutsche Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat den Aktionsplan Nanotechnologie 2015 veröffentlicht. Die Bundesministerin für Bildung und Forschung Annette Schavan meint im Vorwort, dass die technologische Leistungsfähigkeit und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft massgeblich von der Nanotechnologie geprägt sein werden. Die Nanotechnologie trage entscheidend zum Fortschritt bei Gesundheit und Landwirtschaft, bei Energie- und Rohstoffeffizienz, bei Umwelt- und Klimaschutz und bei ziviler Sicherheit bei. Doch noch würden wir zu wenig über die Auswirkungen von Nanomaterialien auf Mensch und Umwelt wissen. Bedeutsam seien deshalb nebst der wirtschaftlichen Nutzung der verantwortungsvolle Umgang, die Regulierung und der öffentliche Diskurs. Im Bericht heisst es, dass eine obligatorische Kennzeichnung von Nanoprodukten als nicht zielführend erscheint. Es empfehle sich vielmehr, im Einzelfall und bezogen auf Produktklassen zu prüfen, ob eine Kennzeichnung aus Verbraucherschutzgründen sachgerecht und erforderlich sei. Eine Kennzeichnung könne zwar zu einer informierten Konsumentenentscheidung beitragen, allerdings auch als Warnhinweis missverstanden werden. In der Schweiz gilt aktuell der Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien aus dem Jahre 2008.

externer Link: Deutschland: Aktionsplan Nanotechnologie 2015
externer Link: Deutschland: Pressemitteilung vom 12. Januar 2011
externer Link: Schweiz: Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien 2008
6.1.2011 | Nanotechnologie

bild_heise
Bild: Professor Ned Thomas, Direktor des «Institute
for Soldier Nanotechnologies», auf einer Anschauungstour;
www.heise.de


Im Jahre 2002 wurde das mit Pentagon-Geldern und Industriepartnern am Massachusetts Institute of Technology MIT ein "Institut für Soldaten-Nanotechnologien" aufgebaut. Das Forschungsprojekt will den amerikanischen Soldaten der Zukunft mit nanotechnologischen Materialien ausstatten: „Das Endziel ist es, einen Kampfanzug für das 21. Jahrhundert herzustellen, der Hightech-Kapazitäten mit leichtem Gewicht und Komfort verbindet. Man stelle sich einen schussfesten Kampfanzug vor, der nicht dicker als gewöhnliches Spandex ist, den Gesundheitszustand überwacht, Verletzungen verringert, automatisch kommuniziert und vielleicht sogar übermenschliche Fähigkeiten verleiht. Das ist eine langfristige Vision, wie Technologie Soldaten weniger gegenüber dem Feind und Umweltgefahren verwundbar werden lässt." (zitiert aus: Florian Rötzer, Nanotechnologie für das Militär, www.heise.de).

externer Link: MIT's Institute for Soldier Nanotechnologies
externer Link: Nanotechnologie für das Militär