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Gentech-News 465/2021
Donnerstag, 24. Juni 2021
Das Europäische Parlament hat vorgestern seine vorsorgliche Haltung gegenüber dem Einsatz eines neuen Gentechnikverfahrens, dem Gene Drive, bekräftigt. In einem Bericht zur EU-Biodiversitätsstrategie für 2030, der am 08.06.2021 im Plenum des Europäischen Parlaments verabschiedet wurde, fordert eine Mehrheit des Parlaments, dass "im Sinne des Vorsorgeprinzips keine Freisetzungen von gentechnisch veränderten Gene-Drive-Organismen, auch nicht zu Naturschutzzwecken, zugelassen werden sollten." (SAG, 10.06.21)
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Das Parlament will eine obligatorische Deklarationspflicht der Herstellungsmethoden von Nahrungsmitteln, die in der Schweiz verboten sind. Dies sowohl bei pflanzlichen als auch bei tierischen Produkten. Dies solle die Transparenz und die Schweizer Produkte stärken. Der Nationalrat hat am Mittwoch einer entsprechenden Motion aus dem Ständerat zugestimmt. Der Bundesrat hingegen lehnte die Motion ab. Er befürchtet, dass die Schweiz mit der engen Formulierung der Motion Probleme mit Vorschriften der Welthandelsorganisation (WTO) bekommen könnte. (Schweizer Bauer, 16.06.21)
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Ist die Gentechnik eine Gefahr oder eine Chance? Profitieren Agrarmultis oder das Klima? In einem sind sich sowohl Kritiker als auch Befürworter:innen der Gentechnik einig: Es muss öffentlich und sachlich über das Thema gesprochen werden. Denn die neue Gentechnik bietet Potenzial, Pflanzen resistenter gegen Schädlinge zu machen. Gleichzeitig hat die Gentechnik in der Vergangenheit ihre Versprechen nicht eingehalten. Ob, wie und unter welchen Rahmenbedingungen die neue Technologie in der Pflanzenzüchtung eingesetzt werden darf, muss die Gesellschaft deshalb diskutieren. (Republik, 08.06.21)
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Angesichts der grössten Mäuseplage seit 40 Jahren erwägt der australische Bundesstaat New South Wales (NSW), diese künftig mit neuer Gentechnik, sogenannten Gene Drives, zu bekämpfen. Bedenken hat die Regierung keine. Das Europäische Parlament hingegen sorgt sich: In der Behandlung der EU-Biodiversitätsstrategie verwies es vergangene Woche darauf, dass es Sachverständige bisher für schwierig halten, das Verhalten von Gene-Drive-Organismen (GDO) vorherzusagen, ihre Risiken zu bewerten und sie nach der Freisetzung zu kontrollieren. Die Gefahr: GDO könnten selbst zu invasiven Arten werden. (Informationsdienst Gentechnik,14.06.21)
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Der Luzerner Ethikprofessor Peter G. Kirchschläger ist vom Bundesrat per sofort in die Eidgenössische Ethikkommission für Biotechnologie EKAH berufen worden. Die zwölfköpfige Kommission ist beauftragt, die Entwicklungen und Anwendungen der Bio- und Gentechnologie an Tieren, Pflanzen und anderen Organismen zu beobachten. Ebenso deren Auswirkungen auf Mensch und Umwelt. All dies muss sie aus ethischer Sicht beurteilen, wie es in der Mitteilung des Bundesrats heisst. Er freue sich auf diese Aufgabe, sagte Kirchschläger. «Es entspricht auch meinem Verständnis als Ethiker, mich in einem solchem Gremium zu engagieren». (Kath.ch, 7.06.2021)
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