Der gesetzgeberische Umgang mit Nanomaterialien ist komplexer als ursprünglich angenommen. Bild: parlament.ch
Die SAG hat einen ausführlichen Kommentar zum zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien aus dem Jahre 2014 verfasst. Auf Grund dieser Analyse hat die SAG Präsidentin nun ein Postulat mit dem Titel „Synthetische Nanomaterialien. Regulatorische Lücken für den Konsumentenschutz schliessen“ im Parlament eingereicht. Im zweiten Bericht des Bundesrates zum Aktionsplan Synthetische Nanomaterialien wird eingestanden, dass regulatorische Lücken bei der Nanotechnologie bestehen. Der gesetzgeberische Umgang ist wegen der Vielfalt von Nanomaterialien und den unterschiedlichsten Anwendungsbereichen komplexer als ursprünglich angenommen. Der Bundesrat hat deshalb beschlossen, den Aktionsplan bis 2019 fortzuführen.
Die Schweiz hat keine einheitliche Gesetzgebung, die spezifische Regelungen und Sicherheitsvorkehrungen für Nanomaterialien vereinheitlicht. Vielmehr verfolgt der Schweizer Gesetzgeber das Konzept, wonach das heutige Recht im Lebensmittel-, Chemikalien-, Umwelt- und Heilmittelbereich auch für Nanomaterialien gilt. Wo nötig, sollen für synthetische Nanomaterialien rechtliche Anpassungen auf Verordnungsebene und zusätzliche regulatorische Instrumente erarbeitet werden.
Zwar hat die Rechtssetzung in der EU zum Umgang mit Nanomaterialien eine beachtliche Dynamik erreicht und die Schweiz ist daran, die regulatorischen Entwicklungen in der EU inhaltlich nachzuvollziehen, doch in beiden Fällen resultiert ein zersplittertes Regelwerk, welches spezifische Sicherheitsvorkehrungen für Nanomaterialien nicht vereinheitlicht. Die zerstückelte Rechtssetzung in bestehenden Gesetzen und die behördliche Unterstützung der Eigenverantwortung der Hersteller sind ungenügend. Nanomaterialien sollten einem einheitlichen, nanospezifischen Regelungsrahmen unterliegen, der sich dem Vorsorgeprinzip verpflichtet. Idealerweise wären sämtliche Regulierungsmassnahmen in einem eigenständigen Nanotechnologiegesetz geregelt.
Meinungsumfragen zur Nanotechnologie zeigen, dass zukünftige Debatten rund um die Nanotechnologie vor allem um konsumentennahe Produkte zu erwarten sind. Die Akzeptanz in der Bevölkerung wird deutlich geringer, je direkter die Produkte auf den menschlichen Körper wirken. Die grössten Vorbehalte bestehen bei Lebensmitteln. Ein überblickbares und kohärentes Nanotechnologiegesetz würde nicht nur dem Vorsorgeprinzip entsprechen, sondern auch Transparenz für die Konsumentinnen fördern.
Die aktuelle Regelung der Nanotechnologie entspricht den Anfängen der Regulierung der Gentechnologie im Ausserhumanbereich. Auf den Ansatz der Regelungsbemühungen in bestehenden Gesetzen folgte die Gen-Schutz-Initiative, welche die Gen-Lex auslöste (mit der Idee des Umweltschutzgesetzes als Stammgesetz). Die Gen-Lex führte im parlamentarischen Prozess zum Gentechnikgesetz und wurde schliesslich durch die Gentechfrei-Initiative um ein sektorielles Moratorium ergänzt.