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In der Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates steht die Verlängerung des Moratoriums an.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) des Nationalrates hat mit der Vorberatung zur Änderung des Gentechnikgesetzes begonnen. Der Bundesrat beantragt, das Ende 2017 auslaufende Moratorium um 4 Jahre zu verlängern. Einerseits schlägt der Bundesrat vor, das bestehende Moratorium für den Anbau von gentechnisch veränderte Pflanzen in der Landwirtschaft, um weitere vier Jahre, also bis im Dezember 2021, zu verlängern. Andererseits soll nach Ablauf dieses Moratoriums der Anbau von GVO in bestimmten Anbaugebieten möglich werden. Dafür soll das Gentechnikgesetz entsprechend angepasst werden und so die Koexistenz zwischen GVO und nicht-GVO durch die Schaffung von sogenannten GVO-Anbaugebieten möglich werden.

Für die Anhörungen im Vorfeld der Eintretensdebatte hat die Kommission Vertreter des Nationalfondsprojekt NFP 59 zu Nutzen und Risiken der Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen, der Fédération Romande des Consommateurs (FRC), des Schweizer Bauernverbandes (SBV), des Forums Genforschung der Akademie der Naturwissenschaften Schweiz (SCNAT) und aus der Wissenschaft eingeladen. In dieser ersten Sitzung wurden insbesondere die rechtlichen Aspekte des Moratoriums und der Koexistenz besprochen und allfällige Risiken und mögliche Vorteile der Gentechnik diskutiert.

Die Detailberatung wird in einer nächsten Sitzung der WBK weitergeführt. Danach kommt das Geschäft in den Nationalrat.